Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich des Antrages auf Witwerrente.
Meine Frau ist am 18.08.2021 verstorben und bisher wurde die Witwerrente von mir noch nicht beantragt.
Drei Wochen nach dem Tod meiner Frau, erlitt ich einen Schlaganfall und bin seit dem arbeitsunfähig geschrieben. Meine Reha (Träger: DRV) habe ich letzte Woche beendet und der Chefarzt teilte mir mit, dass er in den Entlassungsbericht schreibt, dass ich arbeitsunfähig bin.
Nun erhalte ich derzeit Krankengeld und muss abwarten, dass der Entlassungsbericht der DRV vorliegt und was diese entscheidet (evtl. Antrag auf Erwerbsminderungsrente?).
Wenn ich jetzt den Antrag auf Witwerrente bei der DRV stelle, welches Einkommen wird dann zur Anrechnung herangezogen? Das Vorjahreseinkommen oder das aktuelle (Krankengeld und evtl. später Erwerbsminderungsrente)?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
MfG