Den Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
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Den Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
Hallo Krämers, 2 verschiedene Behörden , 2 verschiedene Abläufe/Prüfungen und 2 verschiedene Entscheidungen die in keinem Zusammenhang miteinander stehen.diese Aussage habe ich hier schon öfters gelesen und verstehe das nicht so ganz. Natürlich ist es gut zu wissen, dass es NICHT so ist, dass z.B. ein GdB 100 automatisch bedeuten würde, dass eine EMR-Bewilligung auf jeden Fall ziemlich wahrscheinlich ist, was man als Laie vielleicht vermuten würde. Aber ganz so radikal absolut gar nichts miteinander zu tun wie sie es schreiben, scheint mir wiederum auch etwas übertrieben, denn dann würde mich interessieren, weshalb im Weiterbewilligungsformular R120 Punkt 3.12 nach Schwerbehinderung inkl. Aktenzeichen gefragt wird. Also ein klitzeklein wenig scheint das ja doch irgendwie in die Gesamtbeurteilung einzufließen oder was ist sonst der Grund für diese Frage in dem Formular? Viele Grüße Elfi
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