Durch eine Gesetzesänderung werden Ausbildungszeiten anders bewertet. Die "normalen" Schulzeiten fallen bei der Rentenberechnung ganz weg. Die beruflichen Zeiten sind auf 36 Kalendermonate begrenzt worden, wobei die Fachschulzeiten Vorrang vor der beruflichen Lehre haben. Durch diese Änderungen kann es (leider) tatsächlich vorkommen, dass die Rentenanwartschaft sich verändert. Um dies genau zu prüfen sollten Sie zu einer Beratungsstelle vor Ort mit Ihren Unterlagen vorsprechen.