Guten Abend: Ich wünsche Schönes WE.
Ich hätte eine Frage:
Ich wurde vom Jobcenter aufgefordert, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.
So.
Ich habe den Antrag ohne die fehlenden Unterlagen gestellt, der aufgrund der fehlenden Mitwirkung abgelehnt worden ist.
Ich habe alle Unterlagen gesammelt, außer die fehlenden Unterlagen, nämlich mir fehlen die Unterlagen, die den Abschluss meiner Ausbildung nachweisen, also Nachweise für Beendigung zwangsweise Beendigung der Ausbildung.
Ich habe meine Ausbildung aufgrund der Erkrankungen nicht geschafft (Übergriffe + mehrfache Traumatisierung und das sind auch die Gründe, warum mir die Unterlagen abhanden gekommen sind).
Ich möchte nicht zur meiner Ausbildungsstätte hingehen, das möchte einfach nicht, das müssen wir einfach so festhalten.
Grund ist, dass ich hoffe, eines Tages wieder gesund zu werden und wieder in die Ausbildung einsteigen zu können.
Nun ist es so, dass die Zeiten der Ausbildung für die Rente keine Rolle spielt, ich meine die Zeiten der Ausbildung, wo die Unterlagen fehlen. Ich habe während dieser Zeit nicht gearbeitet.
Für den 1. Abschnitt der Ausbildung habe ich alle Unterlagen, die den BEGINN und ENDE der Ausbildung dokumentieren.
Die Ausbildung war von 1990 bis 2006, ich war so lange an der Uni eingeschrieben, war Langzeitstudent.
Von 1990 bis 1995 habe ich alle Unterlagen.
Von 1995 bis 2006 fehlen sie.
Nun ist es so, wie es auf der Seite der Rentenversicherung steht, dass nur eine bestimmte Zahl an Jahren für Rente wichtig ist oder?
Hier wären die Jahre 1989 bis 1995 zu erwähnen, wo ich Unterlagen habe. Das wären für 6 Jahre.
Könnte man den Rententräger sagen, dass er auf die Anrechnung der 2 Jahre verzichten kann?
Und dann würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, dass man den Rentenversicherungsträger sagt, dass er die Zeiten der Ausbildung nicht unbedingt oder nur Teilweise berücksichtigen kann?
Würde man DANN mit den anderen Behörden wie Sozialamt für Grundsicherung Probleme bekommen, weil der Rentenversicherungsträger melden würde, dass er selber auf die Anrechnung der Ausbildungszeiten verzichtet hat? Ich musste auch einen Antrag auf Grundsicherung stellen, weil die Erwerbsminderungsrente allein nicht ausreicht.
Vielen Dank im Voraus.
Susanne Huber