Frage nach Erwerbsminderungsrente ohne Anrechnung von Ausbildung

von
Susanne Huber

Guten Abend: Ich wünsche Schönes WE.
Ich hätte eine Frage:
Ich wurde vom Jobcenter aufgefordert, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.
So.
Ich habe den Antrag ohne die fehlenden Unterlagen gestellt, der aufgrund der fehlenden Mitwirkung abgelehnt worden ist.
Ich habe alle Unterlagen gesammelt, außer die fehlenden Unterlagen, nämlich mir fehlen die Unterlagen, die den Abschluss meiner Ausbildung nachweisen, also Nachweise für Beendigung zwangsweise Beendigung der Ausbildung.
Ich habe meine Ausbildung aufgrund der Erkrankungen nicht geschafft (Übergriffe + mehrfache Traumatisierung und das sind auch die Gründe, warum mir die Unterlagen abhanden gekommen sind).
Ich möchte nicht zur meiner Ausbildungsstätte hingehen, das möchte einfach nicht, das müssen wir einfach so festhalten.
Grund ist, dass ich hoffe, eines Tages wieder gesund zu werden und wieder in die Ausbildung einsteigen zu können.

Nun ist es so, dass die Zeiten der Ausbildung für die Rente keine Rolle spielt, ich meine die Zeiten der Ausbildung, wo die Unterlagen fehlen. Ich habe während dieser Zeit nicht gearbeitet.
Für den 1. Abschnitt der Ausbildung habe ich alle Unterlagen, die den BEGINN und ENDE der Ausbildung dokumentieren.
Die Ausbildung war von 1990 bis 2006, ich war so lange an der Uni eingeschrieben, war Langzeitstudent.
Von 1990 bis 1995 habe ich alle Unterlagen.
Von 1995 bis 2006 fehlen sie.
Nun ist es so, wie es auf der Seite der Rentenversicherung steht, dass nur eine bestimmte Zahl an Jahren für Rente wichtig ist oder?
Hier wären die Jahre 1989 bis 1995 zu erwähnen, wo ich Unterlagen habe. Das wären für 6 Jahre.
Könnte man den Rententräger sagen, dass er auf die Anrechnung der 2 Jahre verzichten kann?

Und dann würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, dass man den Rentenversicherungsträger sagt, dass er die Zeiten der Ausbildung nicht unbedingt oder nur Teilweise berücksichtigen kann?
Würde man DANN mit den anderen Behörden wie Sozialamt für Grundsicherung Probleme bekommen, weil der Rentenversicherungsträger melden würde, dass er selber auf die Anrechnung der Ausbildungszeiten verzichtet hat? Ich musste auch einen Antrag auf Grundsicherung stellen, weil die Erwerbsminderungsrente allein nicht ausreicht.
Vielen Dank im Voraus.

Susanne Huber

von
Schade

Studienzeiten werden doch ohnehin nicht rentensteigernd angerechnet, daher spielt der Nachweis kaum eine Rolle.
Und höchstens 8 Jahre.
Bei Berufsausbildungen betrieblicher Art wäre das eher ein Problem.

Sind Sie sicher dass Sie sich nicht umsonst Sorgen machen?

von
Susanne Huber

Zitiert von: Schade

Studienzeiten werden doch ohnehin nicht rentensteigernd angerechnet, daher spielt der Nachweis kaum eine Rolle.
Und höchstens 8 Jahre.
Bei Berufsausbildungen betrieblicher Art wäre das eher ein Problem.

Sind Sie sicher dass Sie sich nicht umsonst Sorgen machen?

Hallo:
Dankeschön.
Ich weiß nicht, ob ich mit ohne Grund Sorgen mache. Wahrscheinlich, weil ich keine Ahnung von diesen Sachen habe.
Das Jobcenter hat meine Leistungen eingestellt, nachdem der Rententräger den Antrag abgelehnt hat.
Dann habe ich Widerspruch eingelegt und die Leistungen wurden jetzt weiter gezahlt.
Aber sie werden wieder einen Rentenantrag fordern, deswegen suche ich Hilfe, dringend und gute Hilfe.
Das Größte Problem ist eben die Ausbildungszeit, so wie ich da geschrieben habe.
Sonst gibt es keine Hindernisse für den Rentenantrag. Meine Gesundheit ist so, dass alle sagen, dass ein Antrag mit größter Wahrscheinlichkeit positiv entschieden wird.

von
Susanne Huber

Meine Frage war, wenn ich dem Rententräger sage, dass er den Teil von der Ausbildung, der nicht dokumentiert werden kann, nicht anrechnen braucht und dadurch die Rente weniger wird und deswegen dann die Grundsicherung höher gezahlt werden muss, ob die Ämter wie Sozialamt und Arbeitsamt, Probleme machen würden, weil ich selber die Rentenhöhe gesenkt haben soll.
Ist das ein Problem?

Experten-Antwort

Nachweise über Abiturabschluss und Studienzeiten können Sie per Mail bei der damaligen Schule oder Universität anfordern. Ihr Rentenkonto sollte im Falle einer Rentenbewilligung natürlich vollständig sein.
Sollten die vorgelegten Unterlagen dem Rentenversicherungsträger nicht ausreichen, kann er die geltend gemachten Zeiten ganz oder zum Teil ablehnen. Der Rentenversicherungsträger trifft hierüber die Entscheidung, nicht das Jobcenter oder Grundsicherungsamt. Nachteile entstehen gegenüber diesen Behörden nicht.

von
Susanne Huber

Vielen Dank für Antwort.
Ich muss noch mal nachfragen:
Wenn einige Teile der Ausbildung nicht auf Rente angerechnet werden (können), weil es meine Schuld ist, dass ich die Abschlussunterlagen nicht habe, kann das beim Sozialamt zu Problemen für mich führen????????
Ich muss neben der EM Rente auch Grundsicherung beantragen.
Weil es meine Schuld ist, dass die Abschlussunterlagen nicht vorlegen kann, könnte dadurch die EM Rente weniger werden und dafür die Grundsicherung höher. Könnte das Sozialamt mir deswegen Probleme machen?????????????????????
Ich hoffe, dass ich das erklären konnte.

Noch mal Danke an Schade und bitte auch Schade um Antwort.

Die Schule war bis /Abitur war 1989.
1990 Studienkolleg
1991 bis 1995 Studium

von
Susanne Huber

Die Antwort wurde verkürzt:
Fortsetz.

Die Schule war bis /Abitur war 1989.
1990 Studienkolleg
1991 bis 1995 Studium

von
Susanne Huber

Die Antwort wurde verkürzt:
Fortsetz.

Die Schule war bis /Abitur war 1989.
1990 Studienkolleg
1991 bis 1995 Studium

von
Susanne Huber

Die Schule war bis /Abitur war 1989.
1990 Studienkolleg
1991 bis 1995 Studium :hier sind alle Nachweise (Anfang und Ende des Studiums vorhanden)
1995 bis 2006: hier fehlen Nachweise, wann das Studium geendet hat: DAS IST DAS PROBLEM.

von
KSC

Wenn Die Rente eh nicht zum Leben reicht verstehe ich Ihr Problem nicht.

Wenn die Rente wegen fehlender Zeiten geringer ist wird entsprechend mehr Grundsicherung oder Sozialhilfe gezahlt. Und wie schon geschrieben wirken sich Schule und Studium nicht rentensteigernd aus.

Gehen Sie zur DRV Beratung wenn Sie diese Dinge nicht verstehen, dort kann man Ihnen das erklären.

von
Susanne Huber

Danke.
Da mir die nächste Streichung der Leistung drohen konnte, dachte ich, ich frage hier mal.
Und wenn ich etwas nicht verstehe, dann würde ich doch bitten, es genauer zu erklären.
Mir schrieb ein Experte, " daß Sie auf die Anerkennung der Ausbildungszeit
Verzichten können, auch wenn Ihre Rente dadurch geringer ausfallen könnte. Aber selbst
wenn die Rentenversicherung das akzeptiert, dann könnte das Jobcenter (ggf.
Sozialamt) das so auslegen, daß Sie sich vorsätzlich bedürftig gemacht haben,
da Sie selbst daran Schuld seien, daß Sie nicht die volle Rente erhalten oder nicht höher weil Zeiten fehlen. "

Nun meine Frage an das Forum: Wenn ein Teil der Ausbildung, wo die Unterlagen für den Abschluss fehlen, nicht für EM Renten angerechnet wird und dadurch die EM Rente geringer ausfallen könnte, könnte mir das als vorsätzlich herbeigeführte Bedürftigkeit ausgelegt werden?

von
santander

Für die Rentenversicherung ist dies unerheblich. Für nicht nachgewiesene oder nich nachweisbare Zeiten gibt es keine Leistungen. Für andere Leistungsträger kann die DRV nicht urteilen.

von
Susanne Huber

Zitiert von: santander

Für die Rentenversicherung ist dies unerheblich. Für nicht nachgewiesene oder nich nachweisbare Zeiten gibt es keine Leistungen. Für andere Leistungsträger kann die DRV nicht urteilen.

Hallo: Danke.
Ja.
Dann, wenn ich Sie richtig verstehe, zählt für andere Leistungsträger die Summe Rente, die bewilligt wird.

von
KSC

Ja, das Sozialamt, weiß doch gar nicht ob die Rente richtig ist oder nicht.
Die können einen Bescheid der DRV meist gar nicht deuten und schon gar nicht prüfen. Ob die Studienzeit drinsteht oder nicht merken die gar nicht.

Sie machen sich völlig unnötig Gedanken.

von
Susanne Huber

Vielen Dank KSC für Antwort.

Zitat: "Sie machen sich völlig unnötig Gedanken."
Ich bin krank und laut meinen Ärzten traumatisiert.
Mit den Behörden und Gesetzen kann ich mich gar nicht befassen, denn der Grund für diese Trauma sind die Behörden und Gesetze.
Ich habe mit den Behörden und Gesetzen nie befassen können und musste sie jahrelang meiden und musste deswegen jahrelang in Mittellosigkeit leben ( die offenen Mieten, sowie Stromrechnungen + Unterbrechungen der Stromversorgung + offene Rechnungen selbst von Krankenkasse UND Mahn- und -Vollstreckungsbescheide wegen Mietrückstände bei den Amtsgerichten sind die Nachweise der Mittellosigkeit über mehr als 10 Jahre). Fast wäre ich tot.
Vielen Dank.

Zitiert von: KSC

Ja, das Sozialamt, weiß doch gar nicht ob die Rente richtig ist oder nicht.
Die können einen Bescheid der DRV meist gar nicht deuten und schon gar nicht prüfen. Ob die Studienzeit drinsteht oder nicht merken die gar nicht.

Sie machen sich völlig unnötig Gedanken.

von
KSC

Dann brauchen Sie eben einen Menschen der Ihrne dabei hilft. Sonst ist das aussichtslos. Alleone schaffen Sie es nicht.

Entweder einen Verwandten, der hilft oder eine Betreuung. Aber wahrscheinlich wurde Ihnen das auch schon öfters geraten, wenn Sie jahrelang Stress mit Ämtern haben.

von
Susanne Huber

Danke.
Aber die Tipps hier sind auch in Ordnung. Besser werden sie, wenn sie etwas mehr werden und auf die gestellten Fragen eingehen würden.

von
=//=

Zitiert von: Susanne Huber

Danke.
Aber die Tipps hier sind auch in Ordnung. Besser werden sie, wenn sie etwas mehr werden und auf die gestellten Fragen eingehen würden.

Ihre Fragen wurden doch jetzt mehrfach und überdeutlich beantwortet, mehr kann man Ihnen nicht sagen.

von
SuchenUndFragen

Interessant wäre vielleicht noch, warum genau der Antrag abgelehnt wurde.

Die fehlenden oder nicht nachgewiesenen Studienzeiten können es nicht gewesen sein. Diese Zeiten spielen nur dann eine Rolle (sofern sie mit Entgeltpunkten belegt wären), wenn Sie innerhalb kurzer Zeit nach Ende des Studiums erwerbsgemindert waren und dadurch nicht auf ausreichend viele Versicherungsmonate kommen (Stichwort Mindestversicherungszeit).
Anders gesagt: Was haben Sie seit 2006 gemacht? Und seit wann sind Sie erwerbsgemindert?

Und: Was steht in dem Ablehnungs-Bescheid als Begründung?

von
Susanne Huber

Zitiert von: SuchenUndFragen

Interessant wäre vielleicht noch, warum genau der Antrag abgelehnt wurde.

Die fehlenden oder nicht nachgewiesenen Studienzeiten können es nicht gewesen sein. Diese Zeiten spielen nur dann eine Rolle (sofern sie mit Entgeltpunkten belegt wären), wenn Sie innerhalb kurzer Zeit nach Ende des Studiums erwerbsgemindert waren und dadurch nicht auf ausreichend viele Versicherungsmonate kommen (Stichwort Mindestversicherungszeit).
Anders gesagt: Was haben Sie seit 2006 gemacht? Und seit wann sind Sie erwerbsgemindert?

Und: Was steht in dem Ablehnungs-Bescheid als Begründung?

Vielen Dank für Ihre Antwort:
Den 1. Teil der Ausbildung von 1989 bis 1995 kann ich nachweisen! ( 1989 Abitur, davor Schule. 1990 Studienkolleg mit Abschluss und 1991 bis 1995 Studium).
Mir fehlen Unterlagen für die Zeit ab 1995 bis 2006.
Der Grund für Ablehnung des Rentenantrags war, dass ich die fehlenden Formulare nicht geschickt habe. Der Antrag auf EM Rente wurde in der Rentenberatungsstelle mündlich aufgenommen und ich sollte dann die Unterlagen ausfüllen und schicken, das habe ich nicht getan.
Begründung der Ablehnung: Fehlende Mitwirkung.

Ich habe ab Anfang 2006 bis August 2007 Vollzeit und Versicherungspflichtig gearbeitet.
Seit August 2007 bis April 2008 habe ich Arbeitslosengeld EINS (1) bezogen und ab Mai 2008 bis jetzt beziehe ich Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4).

Von Februar 2004 bis September 2007 (2007 !) hat eine Freundesfamilie für mich eine Verpflichtungserklärung abgegeben, dass sie für meinen Lebensunterhalt aufkommen.
Ich habe gelegentlich davor, aber auch während der Zeit, gearbeitet.
Von 1990 bis 1995 hatte ich Stipendium.
Vor 1990 war ich nicht in Deutschland.

Zurück zu der Zeit von Arbeitslosengeld 2 (Hart 4) von Mai 2008 bis jetzt:
Ich war von Mai 2008 bis jetzt 4 Mal zum ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur geschickt worden und wurde 2 mal unter 6 Monaten und 2 Mal mehr als 6 Monaten aus dem Arbeitsmarkt herausgenommen, das 1. Mal war 2013 und ich wurde das 1. Mal 2013 aufgefordert Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen. Das habe ich nicht getan und ich habe auch keine weiteren Probleme bekommen.
Jetzt ist es das 2. Mal, wo ich für mehr als 6 Monate aus dem Arbeitsmarkt herausgenommen worden bin, die letzte Untersuchung war April 2016 und ich wurde jetzt wieder zuerst von dem Jobcenter im anderen Wohnort aufgefordert, EM Rente zu beantragen und dann nach Umzug bin ich von diesem jetzigen Jobcenter aufgefordert worden, EM Rente zu beantragen.
So das ist zu sehr ausführlich geworden, Entschuldigung.
Zurück zu Ihrer Frage: ich hoffe, dass ich Ihre Frage, was ich ab 2006 gemacht habe, beantwortet habe und hoffe, dass Sie jetzt sagen können, wie es mit den Unterlagen für Ausbildungszeiten aussieht.
Noch mal vielen Dank!

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