Frage Rentenzahlung

von
Oktober1

Guten Tag,

heute ist der letzte Werktag des Monats u. eigentlich sollte meine Erwerbsminderungsrente (erstmalig) auf dem Konto sein.
Leider ist bislang nix gebucht.

von
santander

Haben sie denn schon einen Bescheid ?
Wenn ja, haben sie heute ja noch ein paar Minuten Zeit.

von
Konrad Schießl

Die Meisten Banken arbeiten auch am Freitag Nachmittag.

Sollte tatsächlich die Gutschrift erst am Montag erfolgen, ist wichtig dabei, die Gutschrift-Valutierung,
hat spätestens zum 29.7.2016 zu erfolgenden, also abweichend vom Datum der Buchung.

MfG.

von
Oktober1

Freilich habe ich einen Rentenbescheid.

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Montag ist der 1. und da laufen meine Daueraufträge bereits. Schon bei der ersten Rentenzahlung so ein Kuddel-Muddel.

von
Konrad Schießl

Ja wo liegt den, das Kuddel, Muddel?

Auch wenn ein Dauerauftrag heute, 29.7.2016 abgebucht würde, entsteht kein Valuta Soll, also kein
Minus Zins, wie erwähnt wird ja die Gutschrift mit Valuta=Wertstellung zum 29.7.16 erfolgen.

MfG.

Experten-Antwort

Hallo Oktober1,

ich kann eigentlich kein "Kuddel-Muddel" erkennen. Sie haben Recht, heute ist der letzte Bankarbeitstag des Monats - aber noch den ganzen Tag lang ;-) Sofern Sie am Montag feststellen, dass der Rentenbetrag nicht mit Wertstellung 29.07. gebucht wurde, sollten Sie sich vielleicht mit dem Renten Service (oder Ihrer Bank) in Verbindung setzen. Bis dahin bitte ich noch um ein bisschen Geduld.

In der maßgeblichen Vorschrift (§ 118 Abs. 1 SGB VI) heißt es im Übrigen in Satz 3:
"Für die rechtzeitige Auszahlung im Sinne von Satz 1 genügt es, wenn nach dem gewöhnlichen Verlauf die Wertstellung des Betrages der laufenden Geldleistung unter dem Datum des letzten Bankarbeitstages erfolgen kann."

von
Oktober1

Danke an Alle!

von
Oktober1

Rentenzahlung wurde vorhin gebucht. ;-)

von
Ingo Paar

Zusammen mit dem Wohngeld kannst du es jetzt doch krachen lassen.
Grüße,
bla47

von
Konrad Schießl

Danke, 1.Oktober, schön, wenn es noch Leute gibt, die als Schlusswort sich nochmals melden
und die Richtigkeit einer angezweifelten Tatsache eingestehen.

MfG.

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