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Experten-Antwort

Frage Rente/Urlaub

von Hannah30.06.2016 | 13:04
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag,meine Frage hat nur indirekt mit dem Rentenrecht zu tun,aber bestimmt sind hier einige unterwegs,die trotzdem Ahnung davon haben.Meine bisher befristete EM-Rente wurde jetzt als Dauerrente weiter gewährt und der Arbeitgeber hat eine Urlaubsabgeltung vorgenommen,die ich auch brav an die RV gemeldet habe.Im Netz findet man leider widersprüchliche Angaben dazu,daher die Frage:Die Abgeltung wird ja auf die EM-Rente angerechnet,aber wie genau?Nur für den Monat des Zuflusses oder generell als Überzahlung auch über mehrere Monate(so ein Fall war im Netz zu lesen,jedoch macht die Abgeltung ja dann überhaupt keinen Sinn)während auch sogar Expertenmeinung hier im Forum nur den Zuflußmonat benannt hat.Selbstrecherche bringt also nicht wirklich was,wie ist es denn nun genau???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie Urlaubsabgeltung erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Ihre Urlaubsabgeltung ist dem Monat zuzuordnen, in dem sie ausgezahlt wurde.

Hinweis: Ein nach Rentenbeginn noch bestehendes Beschäftigungsverhältnis liegt grundsätzlich auch vor, wenn es ohne Erbringung einer Arbeitsleistung fortbesteht. Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (unter Zahlung von Krankengeld) fortbesteht oder wegen der Zuerkennung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht endet, sondern zu einem Zeitpunkt nach Rentenbeginn ruht.

Fließen Ihnen nach Rentenbeginn Einmalzahlungen aus einem Arbeitsverhältnis zu und ruht dieses Arbeitsverhältnis aufgrund arbeits- oder tarifrechtlicher Regelungen bereits zum Zeitpunkt des Rentenbeginns, sind diese Einmalzahlungen nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

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