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frage von maria v. 17.9.2008

von maria18.09.2008 | 17:00
1164 Ansichten
10 Antworten

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hi, jetzt muss ich (maria) nochmals nachfragen...dann hat meine mutter gar keinen anspruch von ihren ersten mann auch nicht auf eine gutschrift auf ihren rentenkonto oder so...nämlich auf überhaupt nichts? dann ist es so als wenn diese ehe nie stattgefunden hätte? mfg und nochmals danke maria

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider ist es so!

9 Antworten

???am 18.09.2008 | 17:14
Grundgedanke für eine Witwenrente an den früheren Ehegatten (bei Scheidung vor 01.07.77) ist, das ein bis zum Tod des Versicherten bestehender Unterhaltsanspruch durch die Witwenrente ersetzt werden soll (damals galt auch ein anderes Unterhaltsrecht). Ihre Mutter hat noch zu Lebzeiten ihres 1. Mannes geheiratet. Damit ist jeglicher Unterhaltanspruch gegen den 1. Mann weggefallen. Somit muss nun auch keine Unterhaltszahlung, die durch den Tod des 1. Mannes geendet hat, ersetzt werden.
schiko.am 18.09.2008 | 17:14
ja, so ist es!
schiko.am 18.09.2008 | 17:41
Verwirren Sie doch bitte die Leute nicht mit Ihren falschen Antworten. Danke.
@schiko.am 18.09.2008 | 17:48
dito
Schiko.am 18.09.2008 | 20:13
Alle drei mit schiko be- zeichneten beitrage sind nicht von mir. MfG.
mariaam 18.09.2008 | 22:46
also kann ich mich 100% drauf verlassen das es nix gibt...weder rente noch gutschrift auf eigenes rentenkonto? danke... auch wenn mich das mit den schiko teilnehmern etwas verwirrt...aber die antworten stimmen doch trotzdem alle? danke maria
Schiko.am 19.09.2008 | 06:06
Ihr fragezeichen veranlaßt mich nochmals zu schrei- ben. Was verwirrt sie dabei ? Ich kann doch nichts dafür. wenn andere schreiben und meinen namen verwenden. Es gibt halt solche charakter schwache menschen. MfG.
100%am 19.09.2008 | 08:22
Liebe Maria, wenn Sie zweifeln, dann soll Ihre Mutter einfach den entsprechenden Antrag stellen - gegen einen Ablehnungsbescheid ist der Widerspruch möglich - gegen den Widerspruchsbescheid die Klage usw. Irgendwann wird das Bundessozialgericht urteilen - dann haben Sie die Antwort schwarz auf weiß (ob Sie das Ergebnis dann als gerecht oder ungerecht empfinden ist zweitrangig!)
Rosannaam 19.09.2008 | 10:58
Ich kann Ihre immer noch bestehenden Zweifel auch nicht verstehen! Die Gesetzeslage ist eben so. Und eine Witwenrente hat nun mal Unterhaltsersatzfunktion, die durch die 2. Heirat Ihrer Mutter "aufgehoben" wurde.
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