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Experten-Antwort

Frage wegen LTA

von Arbeitswilliger13.09.2013 | 13:15
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, nach einer Knie--TEP-OP bin ich (Ende 50) seit zwei Jahren arbeitsunfähig (wg. chron. Schmerzen), hab Reha gemacht, bin ausgesteuert und bekomme derzeit ALG 1 nach Nahtlosigkeitsregelung. Nun fühle ich mich wieder fit und möchte (Ärzte sind auch einverstanden) zurück an meinen Arbeitsplatz. Da sich in den zwei Jahren meines Fehlens aber die Technik arbeitsmäßig weiterentwickelt hat, brauch ich Zeit zum Einarbeiten. Und ich traue mir auch nicht zu gleich vollzeitig einzusteigen. Ich dachte an eine Art "Hamburger Modell", wie es bei den KK möglich ist. Die Arbeitsagentur sagt, dass sie nicht für mich zuständig sind. Wenn ich arbeiten kann, soll und müsste ich gleich voll anfangen. Gibt es von der DRV die Möglichkeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bekommen, obwohl ich ALG 1 bekomme nach § 125? Kann die DRV eine Art "Hamburger Modell" für mich und meinen Arbeitgeber finanzieren? Danke für Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Stellen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Formular G100+G130). Dieser prüft in einer vierzehntägigen Frist die Zuständigkeit. Sind die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kommt eine Hilfe zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes (z.B. in Form eines Eingliederungszuschusses für den Arbeitgeber) für Sie infrage. Der Eingliederungszuschuss kommt vornehmlich zur Einarbeitung in Betracht. Höhe und Dauer sind individuell mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, betragen jedoch maximal fünfzig Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahltem Entgelt.

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2 Antworten

KSCam 13.09.2013 | 16:51
Wenn Sie nach der Nahtlosigkeit ALG 1 bekommen, müsste eigentlich derzeit ein Rentenantrag am Laufen sein, oder? So wie Sie schreiben, dürften Sie nicht (zumindest nicht dauerhaft) erwerbsgemindert sein, weil Sie sich ja zutrauen nach einer Einarbeitung wieder beim alten AG im bisherigen Job zu arbeiten. In erster Linie dürfte es dann eine Sache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber sein zu besprechen wie man Sie wieder fit machen kann- so rapide verändert sich die Arbeitswelt in 2 Jahre in der Regel nicht....:)
Arbeitswilligeram 13.09.2013 | 17:22
Hallo KSC, danke für Ihre Antwort. Es läuft kein Rentenantrag. Mit der Arbeitsagentur war ich immer im Gespräch und ich habe auch immer signalisiert, dass ich wieder arbeiten gehen möchte und ja auch meinen Arbeitsvertrag habe. Von den Ärzten wurde prognostiziert, dass nach der leider eingetretenen Wundheilungsstörung (OP-Narbe) und Schmerzen, die Genesung länger als üblich dauert, aber wahrscheinlich eintreten wird. Dies ist zum Glück auch so gekommen. Ob sich "die Arbeitswelt" in zwei Jahren nicht so rapide verändert hat, mag ich nicht beurteilen. In meinem Bereich gibt es aber viele neue Techniken, stimmt schon, ist dann Sache zwischen AG und mir. Aber trotzdem traue ich mir nicht zu gleich mit 8 h täglich anzufangen, da ich auch einen Fahrtweg von je fast einer Stunde habe. Ich stelle mir eine stufenweise Wiedereingliederung vor, verteilt auf 2 Monate. Mit 3 h anfangen und dann eben steigern. Gibt es hier eine Unterstützung von Seiten der DRV? Oder muss Mensch dauerhaft erwerbsgemindert sein, um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu bekommen? Vielen Dank noch mal (leider habe ich heute keinen Rückruf von der DRV bekommen...), vielleicht kann mir ja jemand noch über´s Wochenende "helfen" mit ein paar Infos. Danke
Deutsche Rentenversicherung
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