Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung ist grundsätzlich möglich, solange nicht eine vorrangige Versicherungsfreiheit (z. B. Bezug einer Vollrente wegen Alters) oder eine Versicherungsbefreiung (z. B. Aushilfstätigkeit als Rechtsanwalt bei Befreiung von der Versicherungspflicht wg. Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung) besteht.
Wie aber bereits richtig dargestellt, "lohnt" sich dieser Verzicht nur in seltenen Fällen. Sie sollten sich daher vor Verzicht auf die Versicherungsfreiheit von der Rentenversicherung beraten lassen.