Guten Tag,
bei welchen Krankheiten gibt es bitte jeweils die halbe Erwerbsminderungsrente, die volle Erwerbsminderungsrente und die Schwerbehindertenrente?[/quote] Frage 1 Wenn durch die Krankheit das Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden gesunken ist. [/quote]
Ausnahmen kann es geben, wenn eine „Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen“ bzw. eine „schwere spezifische Leistungsbehinderung“ vorliegt.[/quote]
Ein freundliches Hallo in die Expertenrunde,
zu erst habe ich Fragen zu dem Begriff „Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen“:
1. Was bitte sind ganz konkret ungewöhnliche Leistungseinschränkungen?
2. Was bitte unterscheidet die ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen ganz konkret von den gewöhnlichen Leistungseinschränkungen?
3. Wie viele ungewöhnliche Leistungseinschränkungen müssen bitte ganz konkret vorhanden sein, um bei einer Erwerbsfähigkeit von 6 Stunden oder mehr als 6 Stunden, trotzdem eine Erwerbsminderungsrente erhalten zu können?
Jetzt habe ich Fragen zu dem Begriff „schwere spezifische Leistungsbehinderung“:
4. Was bitte sind ganz konkret schwere spezifische Leistungsbehinderungen?
5. Was bitte unterscheidet ganz konkret schwere spezifische Leistungsbehinderungen von "nur" mittelschweren spezifischen Leistungsbehinderungen?
Ich bitte um eine präzise und "griffige" Beantwortung meiner Fragen.
Viele Grüsse
Tina[/quote]
Hallo Tina
Vielleicht schmökern Sie einmal etwas in folgendem Glossar:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Experten/infos_fuer_aerzte/someko_abschlussberichte_glossar/druckfassung_glossar_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Darin finden Sie ggf. für sich diverse Erklärungen.
Zu den bereits vorgegebenen gutachterlich zu prüfenden und somit aufgeführten und gegenüberzustellenden Leistungsprofilen bezgl. "positives und negatives Leistungsbild", liegen u.U. weitere ungewöhnliche Leistungseinschränkungen bei dem EMR Antragsteller vor, die ebenfalls zu prüfen und in der Summe bei der Leistungsbeurteilung gegenüberzustellen sind.
In meinem Fall wurden damals an "Summierung von Leistungseinschränkungen" die eingeschränkte Wegefähigkeit und die zusätzlich benötigten betriebsunüblichen Pausen mit erörtert und fachärztlich sowie gutachterlich aufgeführt.
Liebe Grüße und alles Gute[/quote]
Hallo,
ist diese alte Ausgabe von Juli 2013 noch aktuell?
Gibt es Neueres?[/quote]
Hallo Jürgen,
die Ausgabe aus 2013 sollte noch aktuell sein.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung