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Frage zu Aufenthaltsort

von Thomas28.06.2008 | 18:11
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13 Antworten

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Hallo! Meine Frau bekommt eine EU-Rente nach altem Rentenrecht seit 192. Wir wohnen derzeit in NRW. Es könnte aber sein, daß wir durch mich beruflich nach Berlin ziehen müssen. Hat sie dann weiterhin Anrecht auf die EU-Rente oder muß diese dann neu beantragt werden? Irgendetwas in der Richtung haben wir in den Unterlagen gelesen, dass der Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik und in West-Berlin u. U. nicht mehr zum Empfang von EU-Renten berechtigt. Über eine aufklärende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. MfG Thomas

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine erneute Antragstellung nicht erforderlich. Sollten sich Ihre beruflichen Pläne konkretisieren und Sie nach Berlin verziehen, genügt es, dem Post Renten Service eine Änderungsanzeige zu kommen zu lassen, in der die neue Anschrift und gegebenenfalls auch die geänderte Bankverbindung mitgeteilt wird. Die Änderungsanzeigen erhalten Sie bei der Post. Selbstverständlich können Sie auch Ihren Rentenversicherer direkt informieren. Sofern Sie weitere Fragen zur Rente haben, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

12 Antworten

Thomasam 28.06.2008 | 19:48
Ups muß mir entgangen sein ;-)! Nee, mal im ernst. Gilt dies nicht mehr so mit Berlin? Diese Aussage haben wir in einem Bescheid bezogen auf das Jahr 1990 gelesen. Nach meinem Kenntnisstand gab es da schon die DDR nicht mehr. Das hat uns eben unsicher gemacht. MfG Thomas
Koppiam 28.06.2008 | 18:55
Nur zur Info,die DDR gibt es nicht mehr,also auch kein West-Berlin.
Koppiam 28.06.2008 | 20:06
Wenn es keine Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt sondern wegen Erwerbsminderung ist,kann Ihre Frau auch nch Timbuktu ziehen.
Thomasam 28.06.2008 | 20:14
Die Rente wird wegen Erwerbsminderung gezahlt. Aber was ist eine Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt? Habe ich noch nie gehört. Ist die EU-Rente dann genauso hoch oder was ist da anders? Und warum steht das in den Rentenunterlagen meiner Frau drin wegen der Aufenthaltsgeschichte, wenn es doch egal ist wenn sie im Ausland leben würde? MfG Thomas
Schadeam 28.06.2008 | 21:16
Sie wollen doch nach Berlin ziehen - und das liegt nicht im Ausland (es sei denn Sie meinen das kleine Dorf in Kanada). Und jetzt alle Eventualitäten aufzählen, wann ein Verzug ins Ausland problematisch sein könnte, sorry, das ist mir am Samstag Abend wirklich zu doof (wenn man nur nach Berlin ziehen will). Planen Sie wirklich eine Umzug ins Ausland, schreiben Sie doch bitte einen Brief an Ihren RV Träger und Sie erhalten einzelfallbezogen eine individuelle Antwort)
Michaam 29.06.2008 | 08:52
Lassen wir mal (West(Berlin ;-) außen vor. Der Auslandsumzug bei Bezug einer Erwerbsunfähigkeits, bzw. Erwerbsminderungsrente kann (unabhängig des verschlossenen Arbeitsmarktes) immer dann problematisch sein, wenn Nachprüfungen des Rentenbezuges stattfinden. Wie man weiß, kann dies durchaus auch bei unbefristeten EU/EM-Renten stichprobenartig stattfinden. Welcher Arzt im Ausland kann Ihnen dann (auf Ihr Krankheitsbild bezogen) notwendige Unterlagen in deutscher Sprache aushändigen, um die Weiterbewilligung der Rente zu sichern? Oder wollen Sie alle paar Monate nach Deutschland fliegen, damit Sie bei Ihren Stamm-Fachärzten in steter Behandlung bleiben? Aber, bei Berlin (egal ob ost oder west) ist dies ja uninteressant.
Thomasam 29.06.2008 | 13:15
Ja klar ist das bezüglich Berlin blöd beschrieben. Es steht aber aus einem Schreiben von 1991 wirklich so in einem Brief. Hätte ja auch sein können, daß die Regelung nun für Berlin gilt. Verstehen würde ich das auch nicht, aber es stand in diesem besagten Schreiben und das hat uns etwas unsicher gemacht. MfG Thomas
Heidi Klumpam 29.06.2008 | 12:32
Ich bin der Meinung,wer gesund genug ist um seine Rente im Ausland zu verleben,der ist zu Unrecht EM-Rentner.Wer wirklich so krank ist um eigentlich die Kriterien zu Erfüllen der braucht auch die ärztliche Versorgung in Deutschland.Die DRV sollte bei jeder EM-Rentenzahlung ins Ausland genau überprüfen wie der Gesundheitszustand wirklich ist.Allerding,es gibt genügend EM-Rentner die in Z.B.Spanien leben aber weiterhin eine Deutsche Adresse haben.Und so mancher wirklich Kranke muß Jahrelang um seine Rente kämpfen.
Realistam 29.06.2008 | 14:52
Wer ist denn Ihrer Meinung nach "wirklich krank"? Selbst wer keine drei Stunden täglich mehr erwerbstätig sein kann, muss nicht unbedingt ständig auf die Betreuung der "Guten" Deutschen Ärzte angewiesen sein! Ich bin berufsunfähig nach den alten gesetzlichen Bestimmungen und benötige deswegen, außer regelmäßiger Krankengymnastik, überhaupt keine ärztliche Betreuung. Und bettlägerig bin ich schon gar nicht!
Sealam 01.07.2008 | 14:45
Die Schlußfolgerung Ihrer Aussage ist also : Kranke dürfen nicht ins Ausland, denn wer im Ausland lebt MUSS gesund sein ?!?! Komische Logik... Ach ja und auch wenn sie es vielleicht nicht glauben, aber selbst in so "unterentwickelten Ländern" wie z.B Frankreich, Italien, England oder auch in den Benelux-Staaten gibt es so etwas wie "ärztliche Versorgung"...
Rosannaam 03.07.2008 | 00:09
Kurz und knapp: Ein Umzug von NRW nach Berlin ist völlig rentenunschädlich! Auch bei einer Arbeitsmarktrente (das ist eine EU-/EM-Rente, die nicht nur aus medizinischen Gründen gewährt wird, sondern auch, weil der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist oder als verschlossen gilt). Ob es sich um eine sog. Arbeitsmarktrente handelt, steht im Rentenbescheid; es kann dann auch nur eine zeitlich befristete Rente sein. Steht dies NICHT im Bescheid, ist es eine "normale" EU-Rente. Ummeldung beim Postrentenservice genügt. MfG Rosanna.
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