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Experten-Antwort

Frage zu den Leistungseinschränkungen

von KeineRente29.09.2016 | 18:52
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14 Antworten

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Hallo Forum, Meine Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt . Habe mir nun das Gutachten kommen lassen, und nun bin ich verwirrt . Da steht teilweise was ganz anderes als im Ablehnungsbescheid . Ehe ich jetzt was unternehme, will ich hier kurz nachfragen, weil kann ja sein, dass ich mich irre . Also im Bescheid steht, ich könne mit den folgenden festgestellten Leistungseinschränkungen noch arbeiten. Und dann stehen da aber Sachen, die stehen im Gutachten anders . Z B. steht da, ich kann noch überwiegend im Sitzen arbeiten, im Gutachten ist das aber gar nicht angekreuzt . Oder da steht, ich darf nichts arbeiten mit Schmutz , im Gutachten sagt der Arzt aber, auch Staub ,Dämpfe , Reinigungsmittel darf ich nicht . usw. Sind jetzt nur 2 Beispiele, aber es ist die ganze Aufzählung total anders . Soll ich da nochmal nachfragen ? Kann da was mit dem PC durcheinander gekommen sein ? Muss das eigentlich übereinstimmen oder ist eine Abweichung normal ? Irgendwie finde ich es komisch, weil wenn der Gutachter was festgestellt hat, muss das doch zählen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KeineRente,

wir können uns der Antwort von Silvia vollumfänglich anschließen.

Sie sollten den Bescheid und einen möglichen Widerspruch mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.

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13 Antworten

Silviaam 29.09.2016 | 19:42
Hallo KeineRente Aufgezählte/verwiesene und für den weiteren Berufsalltag möglichst zu beachtende berufliche Leistungseinschränkungen sind nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Höhe der Leistungsminderung eines Rentenantragstellers, die es bei der Feststellung/Festsetzung einer EM zunächst zu prüfen und bemessen gilt. Auch wenn diverse Leistungseinschränkungen gutachterlich festgestellt und darauf verwiesen wurde, dient es beruflich richtungsweisend dazu, um auf krankmachende Arbeitshaltungen/-weisen hinzuweisen, um weitere Gesundheitsschäden zukünftig zu minimieren. Zwangshaltungen, Zugluft, nicht ständig sitzen - stehen - gehen (vielmehr Wechselhaltung einnehmen), keine Überkopfarbeiten, kein ständiges Bücken, kein Zeitdruck, kein Publikumsverkehr usw., darauf wird sehr oft gutachterlich hingewiesen, ohne dass eine grundsätzlich eingeschränkte Leistungsminderung vorliegt, die ein Anerkenntnis einer EM bedingt . Demnach geht man davon aus (laut gutachterlicher Feststellung), dass der Rentenantragsteller noch in der Lage sein könnte, unter Ausschluss und Beachtung der für ihn gesundheitlich nachteilig körperlichen Arbeitsweisen, 6 Std. und mehr irgend einer beruflichen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzukommen. Sie können gegen diesen ablehnenden Bescheid nunmehr fristwahrend Widerspruch stellen. Dazu sollten sie aber möglichst in der Lage sein, eine detailliert begründende und beweisende Auflistung ihres tatsächlich gesundheitlichen Zustands anzufertigen, mit allen körperlichen und geistigen Einschränkungen im Alltagsleben, um schriftlich/nachweisend darauf hinzuweisen und es beweisbringend auch vorzuweisen. Sollte auch nach dem Widerspruch für sie kein positives/befriedigendes Ergebnis hervorgehen, bleibt noch der Klageweg. Alles Gute wünscht Silvia
KeineRenteam 30.09.2016 | 13:46
Hallo, Ich bedanke mich für die beiden freundlichen Antworten, sie gehen aber leider doch etwas an meinem Problem vorbei . Ich muss wirklich annehmen, dass Akten verwechselt wurden . Da müsste doch ein kurzes Gespräch sinnvoller sein als ein Widerspruchsverfahren ? Sprich weshalb jetzt bereits offizielles Procedere anrollen lassen, nur weil ich einen Bescheid bekommen habe, der für jemand anderes sein muss ? Noch mal son Beispiel dazu ist: Der Arzt schreibt, ich kann nicht lange im Sitzen arbeiten, im Bescheid steht, ich kann überwiegend im Sitzen arbeiten . Also momentan beschäftige ich mich noch gar nicht damit, ob ich klagen würde und will . Ich müsste doch vorher erstmal den richtigen Bescheid bekommen . Oder ?
Schorscham 30.09.2016 | 13:58
Erfahrungsgemäß kann ein Widerspruchs-/Klageverfahren ziemlich anstrengend und zeitaufwändig sein. Deshalb sollten juristische Laien besser einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband wie z.B. den SoVD (www.sovd.de) oder den VdK (www.vdk.de) hinzuziehen. Mir persönlich hat ein kompetenter Mitarbeiter des SoVD äußerst professionell zu meiner BU-Rente verholfen. MfG
Herr Gerneram 30.09.2016 | 15:35
In Zeiten allseits knapper Kassen, nicht nur bei der Deutschen Rentenversicherung, wird versucht allseits zu sparen. Geld wird u.a. für andere, wichtigere Zwecke benötigt zum Beispiel für Asylanten-Finanzierung. Also lehnt man alle Anträge, falls möglich, erst einmal ab. Sie sollten daher auf jeden Fall Widerspruch einlegen ggf. mit Unterstützung eines Fachanwalts oder eines Sozialverbandes.
W*lfgangam 30.09.2016 | 19:15
...aha, können Sie mir eine Haushaltsposition nennen, mit der die DRV 'Asylanten' finanziert? Oder haben Sie Bange, dass Ihr Rentenbeitrag - Sie sind doch noch aktiver Einzahler? - gar in fremde/verschleierte Finanzierungskanäle fließt? Und, den Unterschied zwischen anerkannten Asylbewerbern, Asylsuchenden und Flüchtlingen kenne Sie? Gut, dann wissen Sie ja auch über die diversen Finanzierungen Bescheid - vom Bund, über Land, bis in die Kommunen ;-) Gruß w.
Silviaam 30.09.2016 | 19:45
Hallo KeineRente In dem Ablehnungsbescheid wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie, unter Berücksichtigung der im Gutachten festgestellten Leistungseinschränkungen, als weiterhin voll leistungsfähig einzustufen sind. Begutachtungen sind so ausgelegt, dass ein positives und negatives Leistungsbild erstellt und abschließend gegenübergestellt wird. Dabei werden einzelne gesundheitsschädliche Belastungskriterien abgewogen und als "Leistungseinschränkungen" (wie oben bereits differenzierter erläutert) festgehalten. Es könnte z.B. bedeuten, dass zwar durch einen Gutachter festgestellt wurde, dass eine ständig sitzende Position für Sie ungünstig ist, aber eine Tätigkeit im Wechsel zwischen Sitzen-Stehen-Gehen durchaus zumutbar wäre. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit kann dabei solche Leistungseinschränkungen beinhalten, jedoch wird ihr gegenüber der allgemeine Arbeitsmarkt gestellt, auf den man dann zunächst verwiesen wird, da bisher keine rentenrelevante Leistungsminderung festgestellt wurde. Warum man Ihnen schrieb, dass Sie überwiegend eine sitzende Tätigkeit ausüben können, obwohl Ihnen bescheinigt wurde, dass Sie möglichst nicht ständig/lange sitzend arbeiten sollten, könnten Sie im Widerspruch schriftlich darlegen und bemängeln. Dazu ist der Widerspruch ja da, um dem vorausgehenden Bescheid zu widersprechen und die Sachlage, nach Aktendurchsicht, aus Ihrer Sichtweise, gesundheitlichen Lage und dem tatsächlichen Sachverhalt mit Attesten/Befunden etc. beweisend darzustellen. Sie sollten sich die Akte von der DRV zuschicken lassen (auf ihre Gemeinde, zu einem Sozialverband, einem Anwalt etc.) und dort vergleichend Akteneinsicht nehmen, um den Widerspruch rechtfertigend stellen zu können. >Also im Bescheid steht, ich könne mit den folgenden festgestellten Leistungseinschränkungen noch arbeiten. Und dann stehen da aber Sachen, die stehen im Gutachten anders . Z B. steht da, ich kann noch überwiegend im Sitzen arbeiten, im Gutachten ist das aber gar nicht angekreuzt . Oder da steht, ich darf nichts arbeiten mit Schmutz , im Gutachten sagt der Arzt aber, auch Staub ,Dämpfe , Reinigungsmittel darf ich nicht . usw. < >Noch mal son Beispiel dazu ist: Der Arzt schreibt, ich kann nicht lange im Sitzen arbeiten, im Bescheid steht, ich kann überwiegend im Sitzen arbeiten . Ich muss wirklich annehmen, dass Akten verwechselt wurden . < Wieviele Gutachten gleicher Art/Formulierung liegen denn insgesamt Ihnen und der DRV vor, oder war dies eine einmalige Formulierung nur eines Gutachtens, über die von Ihnen hier hervorgehobenen Leistungseinsschränkungen bezgl. keine ständig sitzende und Schmutz belastende Tätigkeiten mehr auszuüben? Gibt es Gutachten/Befunde die anderslautend sind/waren, sodass die DRV auf diese Gutachten/Befunde gleichfalls verweisen kann und sich deren Wortlaut zunächst auch angeschlossen hat? Ich kann es mir kaum denken, dass eine Personen- oder Aktenverwechslung vorliegt. > Oder da steht, ich darf nichts arbeiten mit Schmutz < So wie Sie es darstellen oder sehen möchten ist es leider nicht. SIE DÜRFEN alles an Arbeiten verrichten, was Sie sich auch zutrauen, niemand wird Ihnen eine Tätigkeit verbieten. Sie gelten lediglich als Hinweis, dass solche Tätigkeiten als ungünstig einzustufen sind. Unzähligen EM-Rentenantragstellern ist es so ergangen, und da nehme auch ich mich nicht aus, dass erst im Widerspruchs- und später im Klageverfahren der angeschlagene gesundheitliche Status tatsächlich rentenrelevant gewürdigt wurde. Man lernt aber mit dem ganzen Verfahren rund um die EM-Antragstellung, dass man nichts persönlich auf sich beziehen muss oder darf, wenn die Ablehnung ins Haus kommt, es vielmehr einiges an Nachweisen herbeizuschaffen gilt, um den desolaten gesundheitlichen Status auch der DRV gegenüber rechtfertigend darzulegen. Gruß Silvia
Herr Gerneram 01.10.2016 | 05:51
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Geld wird u.a. für andere, wichtigere Zwecke benötigt zum Beispiel für Asylanten-Finanzierung.
...aha, können Sie mir eine Haushaltsposition nennen, mit der die DRV 'Asylanten' finanziert? Oder haben Sie Bange, dass Ihr Rentenbeitrag - Sie sind doch noch aktiver Einzahler? - gar in fremde/verschleierte Finanzierungskanäle fließt? Und, den Unterschied zwischen anerkannten Asylbewerbern, Asylsuchenden und Flüchtlingen kenne Sie? Gut, dann wissen Sie ja auch über die diversen Finanzierungen Bescheid - vom Bund, über Land, bis in die Kommunen ;-) Kehren Sie bitte schnell wieder unter Ihren 'unbunten' Schlammstein zurück - Sie schaffen das schon ... Gruß w.
Verarschen kann ich mich selber!
Silviaam 01.10.2016 | 12:51
Es wäre nett, wenn das Anliegen des Fragestellers nunmehr weiter behandelt werden könnte denn: > Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge ganz oder teilweise löschen müssen. < Danke Silvia
Annika Hansenam 03.10.2016 | 11:19
Es wäre nett, wenn das Anliegen des Fragestellers nunmehr weiter behandelt werden könnte denn: > Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge ganz oder teilweise löschen müssen. < Danke Silvia
Aha eine Oberlehrerin.
Oh, GroKo, es gibt in diesem Lande mehr Oberlehrerinnen und Ass-Kisserinnen als in keinem anderen Land Europas.
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