Hallo KeineRente
In dem Ablehnungsbescheid wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie, unter Berücksichtigung der im Gutachten festgestellten Leistungseinschränkungen, als weiterhin voll leistungsfähig einzustufen sind.
Begutachtungen sind so ausgelegt, dass ein positives und negatives Leistungsbild erstellt und abschließend gegenübergestellt wird.
Dabei werden einzelne gesundheitsschädliche Belastungskriterien abgewogen und als "Leistungseinschränkungen" (wie oben bereits differenzierter erläutert) festgehalten.
Es könnte z.B. bedeuten, dass zwar durch einen Gutachter festgestellt wurde, dass eine ständig sitzende Position für Sie ungünstig ist, aber eine Tätigkeit im Wechsel zwischen Sitzen-Stehen-Gehen durchaus zumutbar wäre.
Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit kann dabei solche Leistungseinschränkungen beinhalten, jedoch wird ihr gegenüber der allgemeine Arbeitsmarkt gestellt, auf den man dann zunächst verwiesen wird, da bisher keine rentenrelevante Leistungsminderung festgestellt wurde.
Warum man Ihnen schrieb, dass Sie überwiegend eine sitzende Tätigkeit ausüben können, obwohl Ihnen bescheinigt wurde, dass Sie möglichst nicht ständig/lange sitzend arbeiten sollten, könnten Sie im Widerspruch schriftlich darlegen und bemängeln.
Dazu ist der Widerspruch ja da, um dem vorausgehenden Bescheid zu widersprechen und die Sachlage, nach Aktendurchsicht, aus Ihrer Sichtweise, gesundheitlichen Lage und dem tatsächlichen Sachverhalt mit Attesten/Befunden etc. beweisend darzustellen.
Sie sollten sich die Akte von der DRV zuschicken lassen (auf ihre Gemeinde, zu einem Sozialverband, einem Anwalt etc.) und dort vergleichend Akteneinsicht nehmen, um den Widerspruch rechtfertigend stellen zu können.
>Also im Bescheid steht, ich könne mit den folgenden festgestellten Leistungseinschränkungen noch arbeiten. Und dann stehen da aber Sachen, die stehen im Gutachten anders . Z B. steht da, ich kann noch überwiegend im Sitzen arbeiten, im Gutachten ist das aber gar nicht angekreuzt . Oder da steht, ich darf nichts arbeiten mit Schmutz , im Gutachten sagt der Arzt aber, auch Staub ,Dämpfe , Reinigungsmittel darf ich nicht . usw. <
>Noch mal son Beispiel dazu ist: Der Arzt schreibt, ich kann nicht lange im Sitzen arbeiten, im Bescheid steht, ich kann überwiegend im Sitzen arbeiten . Ich muss wirklich annehmen, dass Akten verwechselt wurden . <
Wieviele Gutachten gleicher Art/Formulierung liegen denn insgesamt Ihnen und der DRV vor, oder war dies eine einmalige Formulierung nur eines Gutachtens, über die von Ihnen hier hervorgehobenen Leistungseinsschränkungen bezgl. keine ständig sitzende und Schmutz belastende Tätigkeiten mehr auszuüben?
Gibt es Gutachten/Befunde die anderslautend sind/waren, sodass die DRV auf diese Gutachten/Befunde gleichfalls verweisen kann und sich deren Wortlaut zunächst auch angeschlossen hat?
Ich kann es mir kaum denken, dass eine Personen- oder Aktenverwechslung vorliegt.
> Oder da steht, ich darf nichts arbeiten mit Schmutz <
So wie Sie es darstellen oder sehen möchten ist es leider nicht.
SIE DÜRFEN alles an Arbeiten verrichten, was Sie sich auch zutrauen, niemand wird Ihnen eine Tätigkeit verbieten.
Sie gelten lediglich als Hinweis, dass solche Tätigkeiten als ungünstig einzustufen sind.
Unzähligen EM-Rentenantragstellern ist es so ergangen, und da nehme auch ich mich nicht aus, dass erst im Widerspruchs- und später im Klageverfahren der angeschlagene gesundheitliche Status tatsächlich rentenrelevant gewürdigt wurde.
Man lernt aber mit dem ganzen Verfahren rund um die EM-Antragstellung, dass man nichts persönlich auf sich beziehen muss oder darf, wenn die Ablehnung ins Haus kommt, es vielmehr einiges an Nachweisen herbeizuschaffen gilt, um den desolaten gesundheitlichen Status auch der DRV gegenüber rechtfertigend darzulegen.
Gruß Silvia