Natürlich ist der Gutachter nicht der behandelnde Arzt, doch ist er nicht als Mediziner verpflichtet, sich um die Gesundheit des Untersuchten zu sorgen?
Situation: Der Gutachter der DRV lässt im Rahmen der Untersuchung auf Erwerbsminderung zur Kontrolle der Thrombozytenzahl (waren o.k.) ein Blutbild machen und bemerkt bei der Auswertung eine Leukozytose. Er notiert diese Tatsache im Gutachten (wie der Versicherte später feststellte).
Muss er nicht in Eigenregie zusätzlich umgehend den Versicherten von diesem Sachverhalt informieren? Falls nicht, ist nicht zumindest der beratungsärztliche Dienst der DRV verpflichtet, solche Informationen dann an den Versicherten weiterzugeben?
Weder der Versicherte, noch sein Arzt wurden über die bedenklichen Werte informiert. Die Sachbearbeiterin von der DRV erklärte später, die ärztliche Schweigepflicht hätte das verhindert (dem Versicherten selbst gegenüber?).
Weil das routinemäßige Blutbild durch den behandelnden Arzt nur vierteljährlich durchgeführt wurde, verzögerte sich so der Beginn einer erforderlich Therapie unnötig, sehr zum Nachteil des Versicherten.