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Experten-Antwort

Frage zu Erwerbsminderungsrente und KVdR

von Peter B.15.01.2014 | 12:39
2100 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe ein Familienmitglied, welches nun 55 Jahre alt ist und in ihrem Leben noch niemals pflichtversichert war. Sie hat in der Rentenversicherung keine Rentenansprüche (keinerlei Beitragszeiten), krankenversichert ist sie schon immer in einer gesetzlichen Kasse (DAK) als freiwilliges Mitglied. Durch ein Erbe hat sie ein kleines Einkommen, durch die hohen KV-Beiträge (ca. 380 EUR, Klasse 805) bleibt ihr wirklich wenig zum Leben. Sie ist seit dem 25. Lebensjahr krank (Depression) und wird garantiert nie mehr arbeiten gehen können. Sie hat meines Wissens auch einen Schwerbehindertenausweis mit 50%. Meine Überlegung war es jetzt, ob es eine Möglichkeit gibt, über einen Minijob und Beiträge zur Rentenversicherung (sie zahlt dann an die Rentenversicherung), irgendwann einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu erlangen um dann dadurch in der KVdR unterzukommen. Die Einhaltung der Zeiträume vorausgesetzt. Ist das rechtlich möglich? Vielen Dank für Antworten im Voraus, sollten noch Fragen offen sein, nur zu!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern bereits eine volle Erwerbminderung eingetreten ist, können die folgenden Beiträge nicht für Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit und weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen) dieser Rente berücksichtigt werden.

Die Ausnahmeregelung für jüngere Menschen, die unter bestimmten Voraussetzungen trotz einer eingetretenen vollen Erwerbsminderung mit der Wartezeit von 20 Jahren einen Erwerbsminderungsrentenanspruch erwerben können, ist bei Ihrem 55-jährigen Familienmitglied

altersmäßig ausgeschlossen.

Die Beiträge nach dem Eintritt der Erwerbsminderung werden bei der Altersrente berücksichtigt.

Die ab dem 01.01.2013 begonnenen Minijobs führen zu einer Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (Optionsmöglichkeit: Verzicht auf die Versicherungspflicht).

Es besteht aber auch eine Rentenversicherungspflicht für behinderte Menschen in beschützenden Einrichtungen und Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken. Die Gemeinsamen Servicestellen für die Rehabilitation (www.reha-servicestellen.de) können dazu Auskunft geben.

Die Voraussetzungen für die Rentnerkrankenversicherung wären bei der erwähnten Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt.

Bei einer Rentenantragstellung entscheidet aber die gesetzliche Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Schadeam 15.01.2014 | 13:11
Wenn die Dame schon seit 30 Jahren krank / erwerbsgemindert ist, wird es keine Möglichkeiten geben zu einer EM Rente zu kommen. Da müssten die Ärzte schon nach 5 jähriger Pflichtbeitragszahlung zum Ergebnis kommen: erst ab jetzt (also mit ca 60) ist sie EM. Das erscheint abwegig. Alle anderen Fragen zur KV richten Sie bitte an eine gesetzliche Krankenkasse.
Herz1952am 15.01.2014 | 13:48
Ihr Familienmitglied kann mit einem Minijob einen Rentenanspruch erwerben. Bei der EM-Rente müssten - wenn ich mit nicht irre - in einem 5 Jahreszeitraum mindestens 3 Jahre mit Beiträgen belegt sein. Allerdings muss bei Minijob der Arbeitgeberanteil (Pauschale) bis zum Gesamtprozentsatz "aufgestockt" werden. Beitrag mindesten für 175,-- ,wenn 450 voll ausgeschöpft werden, dann bis zu diesem Betrag aufstocken. Allerdings sind die Monatsbeiträge (fast) so hoch, wie später eine Jahresrente. Frühere Beiträge, die in die EM-Rente eingerechnet werden könnten, sind nicht vorhanden. Sie können sich bei einer Rentenberatungsstelle darüber aufklären lassen. Wegen der Krankenversicherung wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse. Ein Minijob begründet noch keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt hier auch nur eine Pauschale, diese wird jedoch an die Minijobzentrale abgeführt. Die Krankenkasse erfährt davon nichts. Der Minijob kann also keinen Beitrag zur KdVdR begründen Herz1952
Herz1952am 15.01.2014 | 13:53
Ergänzung: Minijobs sind auch KV-pflichtig, wenn einziger Verdienst bzw. keine Familienversicherung besteht und auch keine sonstigen versicherungspflichtige Einnahmen vorliegen (Auskunft gibt Krankenversicherung) Herz1952
Feliam 15.01.2014 | 14:36
Einen Anspruch auf EM-Rente mit einem Minijob zu erwerben, halte ich, wie Schade auch schon bemerkt hat, für wenig sinnvoll. Die Dame sollte einfach durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für 60 Monate sich einen Rentenanspruch "erkaufen", wird dann mit 65+ eine kleine Rentenzahlung erhalten und ist über diese Rente, da die Vorversicherungszeiten erfüllt sein sollten, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Beiträge zur KV und PV werden dann nur prozentual von der Rente einbehalten.
Herz1952am 16.01.2014 | 16:13
An Katja, Es gibt keine praktischen Fälle mehr (bedingt durch Harz IV, war mal so, wenn Minijob überwiegend zum Lebensunterhalt diente. Ist für diesen Fall nicht relevant. Herz1952
Gigiam 16.01.2014 | 17:48
Auch wenn für diesen Fall nicht relevant: Durch einen Minijob entsteht keine Krankenkassenmitgliedschaft. Fälle dieser Art gibt es nach wie vor zu Tausenden. Gigi
Peter B.am 18.01.2014 | 09:36
Danke für die ausführliche Information! Noch eine Frage: Eine Frau, Geburtsjahr 1959, hat bis zum Erreichen ihres 60sten Lebensjahres mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt (freiwillig) und war ihr Leben lang in einer GKV als freiwilliges Mitglied versichert. Ist es richtig, dass sie mit 61 Jahren und 2 Monaten vorzeitig Rente beantragen kann (Abschlag 10,8 Prozent)?
W*lfgangam 18.01.2014 | 21:50
Hallo Peter B., nach diesen (dürftigen) Informationen wird diese Frau so grad die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente erfüllt haben, demnach mit 66 + 2 Monaten die Rente erwarten können. Die Zeit in der GKV ist dabei ohne Bedeutung. Gruß w.
Peter B.am 19.01.2014 | 04:33
Ich hatte die Voraussetzungen (35 Jahre Rentenversicherung) für eine vorzeitige Rente nicht beachtet. Dann hat sich meine Frage schon beantwortet. Danke!
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