Frage zu Formular V0040

von
K. Chlad

Guten Tag!

Ich bin seit Kurzem selbstständig und soll das Formular V0040 ausfüllen. Wenn ich bei der Beitragshöhe die 1. Option ankreuze ("nach einem Arbeitseinkommen in Höhe von 50% der Bezugsgröße/halber Satz") - reicht dann das Häkchen dort und ich muss keine Angaben über meinen monatlichen Verdienst einreichen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
K. Chlad

von
K. Chlad

Und noch eine kurze Frage:
Welche RV ist für mich zuständig, wenn ich in Bottrop wohne? Was muss ich angeben im Formular V0005 oben? RV Westfalen?

von
W*lfgang

Zitiert von: K. Chlad
Wenn ich bei der Beitragshöhe die 1. Option ankreuze ("nach einem Arbeitseinkommen in Höhe von 50% der Bezugsgröße/halber Satz") - reicht dann das Häkchen dort und ich muss keine Angaben über meinen monatlichen Verdienst einreichen?
K.Chad,

ja, dafür ist diese Option da. Für die ersten 3 Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit haben Sie dann diesen 1/2 Regelbeitrag (aktuell WEST 271,62 EUR mtl.) zu entrichten. Wenn Ihr steuerrechtlicher Gewinn rd. 18.000 EUR jährl. unterschreiten sollte und Sie weniger Rentenbeiträge zahlen wollen (Beiträge nach Einkommen), müssen Sie das der DRV rechtzeitig mitteilen. Eine rückwirkende Verrechnung/Erstattung findet nicht statt.

Eine Beratung im Hinblick darauf, was mit diesem Beitrag oder künftig dem vollen Regelbeitrag mal an Rente rauskommt, wäre sicher auch nicht schlecht!

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo K. Chlad,

dem Beitrag von „W*lfgang“ kann ich zustimmen.

Zur Zuständigkeit: Bitte sehen Sie nach, bei welchem Rentenversicherungsträger sie aktuell/bisher versichert sind/waren und setzen sie diesen in den Vordruck ein bzw. senden Sie die Vordrucke an diesen zurück.

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