Zitiert von: K. Chlad
Wenn ich bei der Beitragshöhe die 1. Option ankreuze ("nach einem Arbeitseinkommen in Höhe von 50% der Bezugsgröße/halber Satz") - reicht dann das Häkchen dort und ich muss keine Angaben über meinen monatlichen Verdienst einreichen?
K.Chad,
ja, dafür ist diese Option da. Für die ersten 3 Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit haben Sie dann diesen 1/2 Regelbeitrag (aktuell WEST 271,62 EUR mtl.) zu entrichten. Wenn Ihr steuerrechtlicher Gewinn rd. 18.000 EUR jährl. unterschreiten sollte und Sie weniger Rentenbeiträge zahlen wollen (Beiträge nach Einkommen), müssen Sie das der DRV rechtzeitig mitteilen. Eine rückwirkende Verrechnung/Erstattung findet nicht statt.
Eine Beratung im Hinblick darauf, was mit diesem Beitrag oder künftig dem vollen Regelbeitrag mal an Rente rauskommt, wäre sicher auch nicht schlecht!
Gruß
w.