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Frage Zu Freibeträge

von Petra01.04.2019 | 16:12
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Rentenbescheid erhalten, Jedoch bin ich ein wenig verwirrt, es gibt einige Lücken die ich klären möchte. Ich werde weiterhin aufstockend Leistung vom Jobcenter bekommen, allerdings bei dem 450 Euro Job, wenn ich einen finden würde, gäbe es ja den Freibetrag. Würde ich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen, so bleiben von diesen 450 Euro 170 Euro anrechnungsfrei. Die 280 Euro werden mit der Leistungen verrechnet, so dass der Regelbedarf um 280 Euro weniger wäre, aber logischerweise hätte man ja auch trotzdem 170 Euro mehr in der Tasche ( 450 plus 170 ) Die Frage ist allerdings, ich darf ja nur 6300 Euro im Jahr verdienen, wie sieht es mit den Freibeträgen aus ? Werden die dazu gerechnet oder blieben die Freibeträge unberührt? Einkommen/ Freibetrag Beträge Einkommen (450-Euro-Job) 450,00 Euro Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II) – 100,00 Euro verbleibendes Einkommen 350,00 Euro 20% von 350,00 Euro – 70,00 Euro anzurechnendes Einkommen 280,00 Euro Wer kennt sich damit aus

7 Antworten

Rentenschmiedam 01.04.2019 | 16:19
Hallo, Ihr Freibetrag bei der Rente beträgt 6.300 EUR im Jahr, erst wenn Sie mehr verdienen wird Ihre Rente u.U. gemindert. Sie dürfen nicht verschiedene Freibetragsregelungen von verschiedenen Sozialleistungen zusammenrechnen, das ergibt meist gar keinen Sinn mehr. Mit besten Grüßen
Petraam 01.04.2019 | 16:41
Spielt diesen Freibetrag beim Jobcenter auch eine Rolle? Dann dürfte ich nicht die volle 450 Euro annehmen, sondern nur ca 375 Euro damit der Freibetrag seitens Jobcenter auch berücksichtigt wird? 375 Euro plus ca 135 Euro Freibetrag seitens Jobcenter bei Anrechnung
W*lfgangam 01.04.2019 | 20:09
Hallo Petra, hier habe Sie sicher schon vorbei geschaut, was JC-Freibeträge angeht (auf die Schnelle mal Madame Google befragt): https://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html Daneben wird natürlich auch die EM-Rente als Einkommen beim JC zu berücksichtigen sein. Allerdings - wie Sie schon richtig bemerkt haben - bleibt dank der Freibetragsregelung eben doch mehr in der 'Tasche'. Bedenken Sie bitte aber auch, dass Sie bei einer EM-Rente verpflichtet sind, _jede_ Aufnahme einer Beschäftigung/Tätigkeit der DRV mitzuteilen, auch wenn aus DRV-Sicht die zulässige Jahreshinzuverdienstgrenze/6300 (aus dem Minijob) eingehalten wird. Grundsätzlich gibt es da keine Probleme... Gruß w.
Petraam 02.04.2019 | 09:52
Ja, das ich das melde, ist mir bekannt, kein Problem. Jedoch müsste ich ja wissen ob man die volle 450 Euro plus Rente plus aufstockende Leistung inkl Freibetrag nehmen darf. Oder dürfte ich nur ca 375 Euro verdienen da der Freibetrag ja sozusagen eine Belohnung ist und man am Ende ja mehr in die Tasche hätte Die Sache ist für mich kompliziert.nur möchte ich keinen Fehler machen
-am 02.04.2019 | 08:20
Hallo Petra, Sie dürfen bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr zu Ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird (das ist sozusagen der Freibetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung). Hierbei zählt das Brutto-Arbeitsentgelt. Sie erhalten also z.B. mtl. 450 Euro und die volle Monatsrente. Verdienen Sie mehr als 6.300 Euro (14 x 450 Euro) wird von dem übersteigenden Betrag auch nicht der gesamte Betrag, sondern nur 40 % angerechnet. Die Freibetragsregelung bei aufstockenden Leistungen durch das Jobcenter ist eine andere Regelung. Sie dürfen unterschiedliche gesetzliche Regelungen nicht miteinander vermischen.
-am 02.04.2019 | 14:54
Zitat von Petra anzeigenausblenden
Hallo Petra, um die volle Rente erhalten zu können, dürfen Sie bis zu 6.300 Euro pro Kalenderjahr hinzuverdienen. Der Betrag ,den Sie vom Jobcenter erhalten, wird von der Rentenversicherung nicht berücksichtigt. Alles weitere müssen Sie mit dem Jobcenter klären.
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