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Frage zu Rentenhöhe bei EU Rente

von Julia07.06.2008 | 18:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage zur Höh der EU Rente. Ich bin 26 Jahre alt und musste aufgrund chronischer Erkrankungen einen EU Rentenantrag stellen. Folgende Zeiten habe ich zurückgelegt: Abgeschlossene ausbildung (3 Jahre) 1 1/2 Jahre 400 € Job 3 Jahre Kindererziehung (Kind 04 geboren) Den Rest der Zeit habe ich mit ALG I & ALG II überbrückt. Nun würde ich gerne wissen, was mich in etwa an Erwerbsminderungsrente erwarten würde, sofern diese als volle EM Rente durchgeht. Vielen Dank für die Hilfe. Gruss Julia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft (für eine Erwerbsminderungsrente) anzufordern.

7 Antworten

Frank Morrisam 08.06.2008 | 08:40
Fordern Sie bitte - online auch möglich - eine Renteninformation direkt bei Ihrem RV Träger an, dann haben Sie exakte Zahlen. Hier kann Ihnen niemand Beträge nennen, weil Ihre Angaben zu dürftig sind ( Jahresverdienste fehlen zum Beispiel völlig etc. ) Allerdings kann man schon soviel dazu sagen, das aufgrund Ihres jungen Alters und Ihrer relativ sehr sehr kurzen Arbeitsbiographie, nur eine EM-Rente ungefähr in ALG II Basissatz Höhe zu erwarten ist. Auch die Ihnen anzurechnende Zurechnungszeit von immerhin 34 Jahren ( 26. bis 60. Lebensjahr ) wird hier den Kohl nicht fett machen, da sich diese Zurechnungszeit am Durchschnitt der bis zum Eintritt der Rentenleistungsfalles angefallenen Entgeldpunkte berechnet wird und diese bei Ihnen sehr gering sein dürften. Alles Gute für Sie.
Realistam 08.06.2008 | 13:42
Ich schließe mich den Ausführungen von "Frank Morris" an! Sofern Sie während Ihrer Berufsausbildung nicht weit überdurschnittlich "entlohnt" wurden, dürfte Ihre Rente das derzeitige Grundsicherungsniveau wohl kaum überschreiten.
Frank Morrisam 08.06.2008 | 15:10
1 Jahr ALG II = 0,08 EP = 2,19 Euro monatliche Rentensteigerung 1 Jahr 400 Euro Job = 0.16 EP = 4,28 Euro monatliche Rentensteigerung Kindererziehungszeiten werden bei 1 Kind mit 0,996 x 3 Jahre ergibt 3 EP also 78,39 Euro monatliche Rentensteigerung Auf 3 Jahre gerechnet hätten Sie dann SELBST ca. ( grob ! ) erreicht : 3 Jahre ALG II = 6,57 Euro Rente 3 Jahre 400 Euro Job = 12,84 Euro 3 Jahre 1 Kind erzogen = 78,39 Euro Für den Zeitraum von damit 9 Jahren hätten sie also selbst " nur " eine Rente von 97,80 Euro erworben.... ( Womit gleichzeitig aus erwiesen wäre ,das langjähriger ALG II Bezug und langjähriger 400 Euro Job in die berühmte Altersarmut führt !! ) Durchschnit dieser 9 Jahre wären dann ca. 10,87 Euro pro Jahr x 34 Jahre Zurechnungszeit = 369,58 Euro , dazu Ihr selbst erzielter Anteil von 97,89 Euro , ergebt eine volle EM-Rente von gerade mal : 467,38 Euro minus 10.8 % Rentenminderungsfaktor = 420,64 Euro !!! So, jetzt können Sie Ihre zu erwartende EM-Rente selber ausrechnen + ( Fehler in meiner Rechnung können vorhanden sein ! )
Frank Morrisam 08.06.2008 | 15:28
Um Ihnen mal die unterschiedlichen Dimensionen bei einer vollen EM-Rente bereits in JUNGEN Jahren zu verdeutlichen , ein Beispiel eines Mitpatieten von mir : Eintritt EM im Alter von 32 Jahren Volle EM - Rente ca. 1200 !!Euro brutto ! Er hat gerade mal ca. 10 Jahre voll gearbeitet ( dabei aber überdurchschnlttlich gut verdient ! ) Er hat - durch die hohe Zurechnungszeit von 28 Jahren und sein überdurchscnittliches Gehalt in den 10 Arbeitsjahren - ca. 1,2 EP dazu bekommen = 28 Jahre = ca. 34 EP Punkte x 26,13 Euro pro EP = ca. 888 Euro Rente pro Monat !! und dann kommen dazu die 10 Arbeitsjahre wo er ca. 12 EP oder 313,56 Euro SELBST sich erarbeitet hat + Monats EM-Rente damit : ca. 1200 Euro Ein hoher Verdienst und eine frühe EM-Rente ergibt aufgrund der dann langen und hohen Bewertung der Zurechnungszeit eine Rente, für welche der sog. Eckrentner 45 Jahre oder mehr arbeiten muß oder diese in diesen Jahren noch nicht mal in dieser Höhe erreicht. p.s. ICH habe 31 Jahren Vollzeit gearbeitet ( also mehr als das 3 fache meines Kollegen) bin 18 Jahre älter und bekomme darum" nur 1100 Euro Monatsrente, weil ich früher relativ wenig verdient habe und meine Zurechnungszeit von nur noch 10 Jahren zu gering ist ... Außerdem bekommt mein Kollege noch 2 PRIVATE BU Rente , sodas er insgeamt auf ca. 2000 Euro Monatsrenten kommt. Halleluja ! Es sei ihm aber gegönnt , denn er ist wirklich sehr sehr krank .
LSam 08.06.2008 | 21:53
Userin Julia, ganzso einfach wie Sie vielleicht meinen, ist eine Rente nun doch nicht zu ermitteln. Frank Morris hat einen Versuch gemacht, gegen den auch nichts einzuwenden ist, allerdings hat er die Wirkung der Kinderberücksichtigungszeit hier nicht weiter beachtet. Wenn Sie mit Ihren Angaben noch etwas konkreter werden, ist auch ein darauf aufbauendes Ergebnis korrekter. Rentenrechtlich beginnt das Versicherungsleben mit dem vollendeten 17. Lebensjahr. Wenn vorher schon gearbeitet wurde, dann von dieser Zeit ab. Wurde ab dem 17. Lebensjahr noch Schule besucht, bitte auch angeben wie lange. Listen Sie doch einfach mal den zeitlichen Ablauf auf. (Sachverhalt Mon. Jahr bis Mona Jahr, dazu den Verdienst) Da die Angaben ja annonym sind, passiert hier nichts. Auch Beginn und Ende der Zeit Minijob, Mon. Geburt Kind wäre noch von Bedeutung und Beginn Alg I und Leistungsbezugshöhe, wenn möglich nach Jahren, ebenso für Alg II Beginn und Ende des Bezugs. Dazu der evtl. Beginn der Erw.-Mind.-Rente. Kann Ihnen dann ziemlich genau die Höhe der Rente berechnen, falls es für Sie noch von Bedeutung ist.
Frank Morrisam 09.06.2008 | 06:10
zu den Kindererziehungszeiten ist folgender Artikel der DRV interessant : http://80.237.212.1/shared/contents-Rente/kindererziehung_plus_f…
Annaam 09.06.2008 | 19:10
Hallo Frank Morris - oder auch andere, wie werden Zeiten von Schule und Studium bei der Berechnung der EMR berücksichtigt? Habe bis zu meinem 27. Geburtstag studiert und danach bis jetzt (32) ein sehr gutes Gehalt (ca. 45.000EUR - dh. 1,5EP). Werden diese 1,5EP jetzt als Durchschnitt meines bisherigen Berufslebens angesehen - dh. Zurechnungszeit 28 Jahre x 1,5EP = 42EP? Oder werden die in diesen 5 Jahren erreichten EP (5x1,5 = 7,5EP) durch die 15 Jahre nach meinem 17 Geburtstag geteilt, was nur einen Durchschnitt von 0,5EP ergäbe - und somit Zurechnungszeit 28 Jahre x 0,5EP = 14 EP? Ich weiß, dass genaue Berechnungen hier nicht möglich sind, aber mich interessieren halt wie Werte zustandekommen. Viele Grüße und Danke im voraus Anna
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