Hallo Mialein,
es ist korrekt, dass ihre Tochter noch in diesem Jahr den sog. Eigenbeitrag (in ihrem Fall 596,04 Euro) auf ihren Riestervertrag einzahlen muss, um die staatliche Förderung für 2010 vollständig zu erhalten. Bei Sparleistungen unterhalb des errechneten Eigenbeitrags wird auch die staatliche Förderung im entsprechenden Verhältnis gekürzt. Der jeweilige Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4% der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen.
Das Elterngeld zählt nicht zu diesen Einnahmen, weshalb ihre Tochter als unmittelbar zulagenberechtigte Riestersparerin im nächsten Jahr auch nur den Mindesteigenbeitrag i.H.v. 60 Euro entrichten muss.