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Experten-Antwort

Frage zu Riester

von mialein07.09.2010 | 17:04
1414 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, meine Tochter bezieht ab 01.01.2010 Elterngeld. Aufgrund ihres Einkommens in 2009 errechnet der Riester-Rechner einen Anlagebetrag für 2010 von Euro 1.050,04, davon 154,00 R-Grundzulage, 300,00 R-Zulage Kind und 596,04 Eigenanteil. Bedeutet dies, daß bei Abschluß des Riester-Vertrages in diesem Jahr noch ein Eigenanteil von 596,04 für die Höchstförderung und ab 2011 dann noch Euro 60,00 Eigenanteil wegen Elterngeld? Ist für die Jahreszulage immer das Vorjahreseinkommen maßgebend? Danke für ergänzende Infos.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mialein,

es ist korrekt, dass ihre Tochter noch in diesem Jahr den sog. Eigenbeitrag (in ihrem Fall 596,04 Euro) auf ihren Riestervertrag einzahlen muss, um die staatliche Förderung für 2010 vollständig zu erhalten. Bei Sparleistungen unterhalb des errechneten Eigenbeitrags wird auch die staatliche Förderung im entsprechenden Verhältnis gekürzt. Der jeweilige Mindesteigenbeitrag errechnet sich aus 4% der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen.

Das Elterngeld zählt nicht zu diesen Einnahmen, weshalb ihre Tochter als unmittelbar zulagenberechtigte Riestersparerin im nächsten Jahr auch nur den Mindesteigenbeitrag i.H.v. 60 Euro entrichten muss.

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1 Antworten

mialeinam 08.09.2010 | 10:10
Danke Experte für die schnelle, sachdienliche Antwort. Grüße mialein
Deutsche Rentenversicherung
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