Hallo Forenteilnehmer,
Die Debatte um einen versicherungspflichtigen Minijob hat mich aufhorchen lassen, daher meine folgende Frage.
Zur Situation: 46 Jahre alt, volle EM Rente seit 2008, arbeite in Teilzeit IM RAHMEN DES ERLAUBTEN ( zur Beruhigung für alle, die hier schon wieder die Messer wetzen) und verdiene dabei mehr als 450 Euro. Natürlich sozialversichert. Als Zurechnungszeit Geld in die Jahre bis zu meinem 62. Lebensjahr, in Altersrente gehe ich mit dem 67. Lebensjahr.
Wie sieht es jetzt aus, kann meine Altersrente geringer werden als die EM Rente, die ich ja, falls sich nichts ändert, dem Anspruch nach bis zum 67. Lebensjahr bekommen werde(reduziert um die Abzüge wegen meines Einkommens)?
Ich beabsichtige, beruflich exakt so weiter zu machen bis zu meinem 67 Lebensjahr.
Bei meinen Nachforschungen wurde mir gesagt, dass die Altersrente unter gar keinen Umständen geringer ausfallen könnte als die EM Rente, egal(!) was ich in der Zwischenzeit mache.
Besten Dank für eine Auskunft auch in diesem Fall, wo es nicht um einen Minijob geht.