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Experten-Antwort

Frage zu Zeitraum, Periode und Höhe der Einkommensanrechnung

von DSAVacillo18.06.2014 | 22:00
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Hallo, ich bin dankbar um dieses Forum und habe eine Frage: Ich beantrage bzw. werde Halbwaisenrente beantragen, mein Vater ist im Februar des letzten Jahres gestorben. Ich habe im gesamten Jahr 2013 einen geringen fünfstelligen Betrag in einer Tätigkeit neben meinem Studium verdient. Seit März verfolge ich eine geringfügige Beschäftigung, deren Betrag monatlich gleichbleibend und v.a. geringer als das Gehalt meiner vorherigen Tätigkeit ist, sodass das Jahresgehalt aus 2014 wesentlich geringer als 2013 sein wird (ca. 1.500 - 2.000 EUR). Meine Frage: Für welchen Zeitraum wird das Einkommen jeweils angerechnet und welches Einkommen wird dafür zu Grunde gelegt? Dass des Vorjahres? Das wäre ja wesentlich höher als das diesen Jahres und würde damit eine wesentliche Verzerrung ergeben. Erfolgt die Anrechnung in einer einjährigen Periode? Oder exakt für jeden Monat? Gibt es eine Möglichkeit, dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, dass diesjährige Einkommen zu berücksichtigen? Vielen Dank für die Antworten! Mit den besten Grüßen Stefan

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.06.2014 | 10:58

Der ausführlichen Erläuterung von Kai-Uwe kann ich nur zustimmen. Außerdem wird vorliegendes Einkommen nur angerechnet, wenn der Freibetrag von z. Zeit monatlich 495,26 Euro überschritten wird. Beantragen Sie zuerst mal die Halbwaisenrente bzw. warten Sie den Rentenbescheid ab. Vielleicht kommt es doch überhaupt nicht zur Einkommensanrechnung.

1 Antworten

Kai-Uweam 19.06.2014 | 07:21
Hallo du mit dem ungewöhnlichen Namen.. Bei der EK-Anrechnung wird ein Einkommensvergleich angestellt: Das insgesamt erzielte VorjahresEK wird durch die Anzahl Monate geteilt, in denen es erzietl wurde (z.B. 8.000 EUR für 4 Monate = 2.000 EUR mtl.). Dem gegenüber wird das laufende EK aus dem aktuellen Jahr gestellt. Ist das aktuelle EK natürlich wenigstens 10% geringer als das ermittelte mtl. VorjahresEK, so wird das aktuelle EK zugrundegelegt. Es erfolgt immer eine Anrechnung zugunsten des Hinterbliebenen, auch wenn im Vorjahr z.B. nur 500 EUR mtl. ermittelt werden und aktuell 2.000 EUR verdient werden, würden die 500 EUR berücksichtigt. Das zum grundsätzlichen... Wie ich aus der Frage lese, beantragst du rückwirkend ab dem letzten Jahr die Rente. D.h. dann auch logischerweise, dass die EKVerhältnisse des letzten Jahres geprüft werden müssen! Also: VorjahresEK aus 2012(!) und das laufende EK aus 2013 wird da verglichen. Die Anrechnung an sich erfolgt zum Rentenbeginn und dann immer zum 1.7. eines Jahres (da wird sie aktualisiert). Sollte sich dein laufendes Einkommen erheblich verringern (mindestens 10%), dann solltest du dem RV-Träger das mitteilen, sofern die Rente bisher gekürzt gezahlt wurde. Gruß
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