Hallo,
ich bin dankbar um dieses Forum und habe eine Frage: Ich beantrage bzw. werde Halbwaisenrente beantragen, mein Vater ist im Februar des letzten Jahres gestorben. Ich habe im gesamten Jahr 2013 einen geringen fünfstelligen Betrag in einer Tätigkeit neben meinem Studium verdient. Seit März verfolge ich eine geringfügige Beschäftigung, deren Betrag monatlich gleichbleibend und v.a. geringer als das Gehalt meiner vorherigen Tätigkeit ist, sodass das Jahresgehalt aus 2014 wesentlich geringer als 2013 sein wird (ca. 1.500 - 2.000 EUR).
Meine Frage:
Für welchen Zeitraum wird das Einkommen jeweils angerechnet und welches Einkommen wird dafür zu Grunde gelegt? Dass des Vorjahres? Das wäre ja wesentlich höher als das diesen Jahres und würde damit eine wesentliche Verzerrung ergeben. Erfolgt die Anrechnung in einer einjährigen Periode? Oder exakt für jeden Monat? Gibt es eine Möglichkeit, dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, dass diesjährige Einkommen zu berücksichtigen?
Vielen Dank für die Antworten!
Mit den besten Grüßen
Stefan