Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Frage zu Zurechnungszeit bei Erwerbsminderung

von Alex11.10.2021 | 18:01
229 Ansichten
29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin Geburtsjahr 1967 Im Juli 2019 wurde bei mir eine Erwerbsminderung befristet festgestellt. In dem Bescheid wurden folgende Zurechnungszeiten berücksichtigt. 01.08 2019 bis 31.01.2032 und dann nochmal 01.02.2032 bis 28.10.2032 Jetzt nur meine Frage zum Verständnis. Die Zurechnungszeit bis 31.01.2032 würde bei mir bis zum 65. Lebensjahr bedeuten. Was hat es dann mit den zusätzlichen geschenkten Zeiten vom 01.02.2032 bis 28.10.2032 auf sich. Wie kommen die zustande? Weil das erreichen der Altersrente für die Jahrgänge 1967 sind ja nicht 65 Jahre plus 9 Monate, sondern 67 Jahre. Oder hängt in diesem Fall die geschenkte Zurechnungszeit nichts mit der ursprünglichen Altersrente bis 67 Jahre zusammen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Alex,

den vorherigen Ausführungen schließen wir uns an: Die Dauer der Zurechnungszeit richtet sich nach dem Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente. Da Ihre Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019 begonnen hat, endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten.

Die Darstellung im Versicherungsverlauf wurde in der Vergangenheit verschiedenst angepasst. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um die Aufführung der Zeiten. Für die Höhe Ihrer Rente hat es keine Auswirkung, ob die Zurechnungszeit als ein gesamter Zeitraum aufgeführt ist oder in zwei Teilzeiträume unterteilt wurde.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Alex,

im Falle der Umwandlung Ihrer bisherigen Erwerbsminderungsrente in eine vorgezogene Altersrente würde die künftige Altersrente zunächst aus allen Zeiten, die bis zum Ende des Vormonats vor Rentenbeginn zurückgelegten Zeiten berechnet werden. Sofern diese Berechnung geringer wäre als Ihre bisherige Rente, würde aufgrund der bereits von "Siehe hier" beschriebenen Besitzschutzregelung die Altersrente in bisheriger Höhe geleistet werden.

Sofern Sie zu gegebener Zeit Fragen zur Umwandlung Ihrer Rente haben, wenden Sie sich gern Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder an Ihre örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

27 Antworten

Jonnyam 11.10.2021 | 18:26
Wenn das so ausgewiesen ist, sind Sie wahrscheinlich zwischen dem 2.2. und 1.3.1967 geboren. Für Fälle mit einem Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten (§ 253a Abs. 2 SGV IV)
Jonnyam 11.10.2021 | 18:54
Sie sind am 1. März 1967 geboren und vollenden ein volles Lebensjahr immer am Tag vor dem Geburtstag. Deshalb endet die Zurechnungszeit am 28. Oktober, wobei dieser Monat voll zählt.
W°lfgangam 11.10.2021 | 19:02
Hallo Alex, ist das im Versicherungsverlauf (VV) tatsächlich mit der max. möglichen Zurechnungszeit (ZZ) 'getrennt' aufgeführt? Ein 'Cut' zum 65. Lbj. - rein ggf. aus berechnungstechnischen Gründen, dafür sehe ich keine Notwendigkeit ...@Experten-Meinung? 'Normal' kenne ich die Darstellung der ZZ komplett bis zum Ende 65+ ...aber, die DRV 'bastelt' immer mehr am VV rum, um althergebrachte/verständliche Darstellungsweisen 'einfacher' zu machen *hüstel. Verstehe das wer will ...da ist wohl zu viel Klo- pardon, Druckerpapier und Toner gebunkert worden, das muss jetzt raus ;-) Gruß w.
Jonnyam 11.10.2021 | 19:16
Ein Cut zum 65. Lebensjahr wäre aber auch am 28. Februar und nicht am 31. Januar 2032.
Siehe hieram 11.10.2021 | 19:53
2032 ist aber ausgerechnet mal wieder ein Schaltjahr und der Februar hat 29 Tage :-)
Jonnyam 11.10.2021 | 20:12
Ein Cut zum 65. Lebensjahr wäre aber auch am 28. Februar und nicht am 31. Januar 2032.
2032 ist aber ausgerechnet mal wieder ein Schaltjahr und der Februar hat 29 Tage :-)
Richtig!
Knallam 12.10.2021 | 11:20
Wäre schön wenn diese Zurechnungszeit auch für EM-Rentner der Jahre 2001-2014 gelten würde. UNGLEICHBEHANDLUNG!
Alexam 12.10.2021 | 12:18
vielen Dank für die ausführliche Antwort. diese Zurechnungszeiten sind ja bis 65 zuzüglich den 8 Monaten gerechnet. Wenn man jetzt aber eher in Alters oder Schwerbehinderten Rente geht, würde man dann diese Zurechnungszeiten wieder verlieren, bzw. würden diese dann nur bis 62 oder 63 Jahre gerechnet werden?
Siehe hieram 12.10.2021 | 12:35
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Nach heutiger Gesetzeslage besteht auf diese Zurechnungszeit ein 'Bestandschutz, d.h. bei einer vorgezogenen Altersrente würde diese zum geplanten Eintritt zwar vergleichsweise berechnet werden, wenn diese aber niedriger wäre, würde die höhere (dann also die EM-Rentenhöhe) weiter bezahlt werden. Aber bis 2028/29 fließt noch a bisserl Wasser durch Elbe und Rhein, also einfach auch mal die Nachrichten in der Zeit verfolgen ;-)
Alexam 12.10.2021 | 15:38
Aber dann hat sich doch, egal wie die Wirtschaftslage im Land war, oder welche Parteien gerade an der Regierung waren, die Lage für die Erwerbsgeminderten tendentiell über die Jahrzehnte hinweg verbessert. Gab es den in all den Jahrzehnten überhaupt mal Diskussionen oder Überlegungen diesen Bestandsschutz wieder zu kippen?
Alexam 12.10.2021 | 14:50
Vielen Dank für die sehr verständliche Antwort. Aber so wie ich den Einträgen hier entnehmen kann, gilt diese Zurechnungszeit scheinbar für frühere Erwerbsminderungsrenten nicht. Wurde hier das Gesetz geändert? War das noch ein Verdienst der "noch" aktuellen Regierung?
Uschiam 12.10.2021 | 15:29
Aber bis 2028/29 fließt noch a bisserl Wasser durch Elbe und Rhein, also einfach auch mal die Nachrichten in der Zeit verfolgen ;-)
Vielen Dank auch Ihnen für die ausführlichen Erklärungen. Den Hinweis auf 2028 und 2029 und die noch lange Zeit, bedeutet, dass es genauso wieder per "neuen" Gesetz auch wieder entzogen, bzw. der Bestandsschutz wieder wegfallen kann, wenn das eine neue Regierung festlegt?
Richtig,es kann sich die Gesetzeslage stets verändern. Die Rente macht da keine Ausnahme. So haben sich bspw. im Laufe der Zeit Rentenarten verändert (Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente) oder aber auch das Renteneintrittsalter. Auch die Grundrente ist etwas neues. Die Rentenversicherung leistet jedoch nicht nur Renten, sondern finanziert auch Rehabilitation oder Umschulung. Wie sich das alles entwickeln wird, weiß heute noch niemand.
Alexam 12.10.2021 | 14:55
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Vielen Dank auch Ihnen für die ausführlichen Erklärungen. Den Hinweis auf 2028 und 2029 und die noch lange Zeit, bedeutet, dass es genauso wieder per "neuen" Gesetz auch wieder entzogen, bzw. der Bestandsschutz wieder wegfallen kann, wenn das eine neue Regierung festlegt?
Siehe hieram 12.10.2021 | 16:02
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Das hat sich in den letzten 30 Jahren mehrfach geändert. Erst 55 dann 57 dann 60 ......jetzt bei 65* Da waren die verschiedensten Regierungen daran beteiligt.
Aber dann hat sich doch, egal wie die Wirtschaftslage im Land war, oder welche Parteien gerade an der Regierung waren, die Lage für die Erwerbsgeminderten tendentiell über die Jahrzehnte hinweg verbessert. Gab es den in all den Jahrzehnten überhaupt mal Diskussionen oder Überlegungen diesen Bestandsschutz wieder zu kippen?
Wie aus den anderen Beiträgen ersichtlich, gab es diverse Änderungen in den Gesetzen für die Rentenversicherung in der Vergangenheit, ob immer besser oder auch nachteilig bleibt dahingestellt. Aber vielleicht werden Sie ja auch wieder gesund und können doch wieder arbeiten und dann nützt Ihnen jeglicher Bestandschutz auch nichts, dann wird nämlich komplett neu berechnet. Es ist also ziemlich sinnfrei, zum heutigen Zeitpunkt darüber zu diskutieren, da ja auch Sie nicht wissen, wie sich Ihre Gesundheit entwickelt. Sich aber hoffentlich nicht maßgeblich verschlechtert. Alles Gute!
Fragen über Fragenam 12.10.2021 | 15:54
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Das hat sich in den letzten 30 Jahren mehrfach geändert. Erst 55 dann 57 dann 60 ......jetzt bei 65* Da waren die verschiedensten Regierungen daran beteiligt.
Aber dann hat sich doch, egal wie die Wirtschaftslage im Land war, oder welche Parteien gerade an der Regierung waren, die Lage für die Erwerbsgeminderten tendentiell über die Jahrzehnte hinweg verbessert. Gab es den in all den Jahrzehnten überhaupt mal Diskussionen oder Überlegungen diesen Bestandsschutz wieder zu kippen?
Was sollen diese Fragen? Was die Politik in der Vergangenheit beschlossen hat ist bekannt und was noch kommt, kann nicht vorhergesagt werden. Aktuell gibt es, so viel in der Öffentlichkeit bekannt ist, keine Überlegungen den Bestandsschutz zu kippen, allerdings können nur die zuständigen Politiker konkret etwas dazu sagen und eine Garantie gibt es nicht.
Jonnyam 12.10.2021 | 16:12
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Das hat sich in den letzten 30 Jahren mehrfach geändert. Erst 55 dann 57 dann 60 ......jetzt bei 65* Da waren die verschiedensten Regierungen daran beteiligt.
Aber dann hat sich doch, egal wie die Wirtschaftslage im Land war, oder welche Parteien gerade an der Regierung waren, die Lage für die Erwerbsgeminderten tendentiell über die Jahrzehnte hinweg verbessert. Gab es den in all den Jahrzehnten überhaupt mal Diskussionen oder Überlegungen diesen Bestandsschutz wieder zu kippen?
In den letzten 50 Jahren wurden jedenfalls nicht laufende Renten gekürzt. Allerdings wurden Erwartungen in die künftig zu zahlende Rente für Noch-Nichtrentner teils erheblich eingeschränkt, z.B. keine 13 Jahre beitragsfrei zu bewertende schulische Ausbildung, jetzt nur noch 3 Jahre Fachschulzeit. Vor echten Rentenkürzungen dürfte die Politik auch wohl zurückschrecken.
EM Bestandsrentneram 12.10.2021 | 17:06
Diesen Vorschlag unterstütze ich im Namen aller Bestandsrentner.
Alexam 12.10.2021 | 17:39
Wäre schön wenn diese Zurechnungszeit auch für EM-Rentner der Jahre 2001-2014 gelten würde. UNGLEICHBEHANDLUNG!
Diesen Vorschlag unterstütze ich im Namen aller Bestandsrentner.
Hat nicht hier mal jemand davon berichtet, dass der VDK diesbezüglich Klage eingereicht hat, oder verwechsel ich das was?
Alexam 12.10.2021 | 18:42
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Vielen Dank vor allem für die Genesungswünsche. Das man jetzt nicht spekulieren kann was in der Zukunft liegt, ist mir auch klar. Aber darum ging es ja auch nicht in meiner Frage, sondern wie es in der Vergangenheit war, ob da eben das Thema Bestandsschutz respektive das dazugehörige Gesetz jemals das Thema irgendeiner Regierung war oder ob darüber jemals in der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Dadurch dass man früher bei dem Thema nicht betroffen war, hatte man solche Diskussionen auch nicht mitbekommen, oder waren einem aufgefallen.
Siehe hieram 12.10.2021 | 19:34
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Oh, da helfen Ihnen die verschiedenen Suchmaschinen :-) Hier im Forum wird eigentlich mehr Wert darauf gelegt, die Fragen anhand der bestehenden Gesetze zu beantworten, denn die Vergangenheit ist passé und in die Zukunft kann niemand schauen. Einfach mal eingeben 'Bestandschutz Erwerbsminderungsrente' (oder auch Besitzschutz). Oder auch interessant: RV aktuell 11/12/2018 Viel Spaß und einen schönen Abend!
Floham 12.10.2021 | 20:17
Zitat von Alex anzeigenausblenden
Das hat sich in den letzten 30 Jahren mehrfach geändert. Erst 55 dann 57 dann 60 ......jetzt bei 65* Da waren die verschiedensten Regierungen daran beteiligt.
Aber dann hat sich doch, egal wie die Wirtschaftslage im Land war, oder welche Parteien gerade an der Regierung waren, die Lage für die Erwerbsgeminderten tendentiell über die Jahrzehnte hinweg verbessert. /quote] Na ja, die Zurechnungszeit bis 55 war früher ausreichend, da sogar noch in den 90ern die Leute mit 55 und 90000 D-Mark Abfindung im Schlepptau in die volle Altersrente gegangen sind. Heuer sind wir bei frühstens 61 mit Abschlägen und 67 regular, Tendenz wahrscheinlich steigend. Ökonomisch mag dies notwendig sein, gesellschaftsfortschrittlich geht's aber eher rückwärts.
Osramam 13.10.2021 | 12:39
Wäre schön wenn diese Zurechnungszeit auch für EM-Rentner der Jahre 2001-2014 gelten würde. UNGLEICHBEHANDLUNG!
Diesen Vorschlag unterstütze ich im Namen aller Bestandsrentner.
Ein Bekannter (arbeitet als Wirtschafter auf dem Kiez) hat erzählt, dass Bundeskanzler Scholz die besseren Zurechnungsfähigkeitszeiten auch für die sogenannten Bestandsrentner durchdrücken wird. Darauf gebe ich dir mein Ehrenwort hat er gesagt.
Enttarntam 13.10.2021 | 14:34
Zitat von Osram anzeigenausblenden
Diesen Vorschlag unterstütze ich im Namen aller Bestandsrentner.
Ein Bekannter (arbeitet als Wirtschafter auf dem Kiez) hat erzählt, dass Bundeskanzler Scholz die besseren Zurechnungsfähigkeitszeiten auch für die sogenannten Bestandsrentner durchdrücken wird. Darauf gebe ich dir mein Ehrenwort hat er gesagt.
So eine Leuchte wie Ihr Wunschname vorgibt, scheinen Sie ja nicht zu sein und Ihr Beitrag gehört auch eher in den Bereich der Fabeln.
EM Bestandsrentneram 13.10.2021 | 15:58
Zitat von Osram anzeigenausblenden
Diesen Vorschlag unterstütze ich im Namen aller Bestandsrentner.
Ein Bekannter (arbeitet als Wirtschafter auf dem Kiez) hat erzählt, dass Bundeskanzler Scholz die besseren Zurechnungsfähigkeitszeiten auch für die sogenannten Bestandsrentner durchdrücken wird. Darauf gebe ich dir mein Ehrenwort hat er gesagt.
Ja das hat er wirklich gesagt, habe mir auch den Bericht abgespeichert. Nur der Glaube fehlt mir, Sie wissen schon was stört mich mein Wahlversprechen nach der Wahl.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026