Ich bin Geburtsjahr 1967
Im Juli 2019 wurde bei mir eine Erwerbsminderung befristet festgestellt.
In dem Bescheid wurden folgende Zurechnungszeiten berücksichtigt.
01.08 2019 bis 31.01.2032
und dann nochmal
01.02.2032 bis 28.10.2032
Jetzt nur meine Frage zum Verständnis.
Die Zurechnungszeit bis 31.01.2032 würde bei mir bis zum 65. Lebensjahr bedeuten.
Was hat es dann mit den zusätzlichen geschenkten Zeiten vom 01.02.2032 bis 28.10.2032 auf sich.
Wie kommen die zustande?
Weil das erreichen der Altersrente für die Jahrgänge 1967 sind ja nicht 65 Jahre plus 9 Monate, sondern 67 Jahre.
Oder hängt in diesem Fall die geschenkte Zurechnungszeit nichts mit der ursprünglichen Altersrente bis 67 Jahre zusammen?