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Frage zum Ablauf EU-Rentenantrag! Atteste?

von puschel22.06.2009 | 18:19
1690 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, da ich bald ausgesteuert werde, möchte ich einen EU-Antrag stellen. Nun habe ich alle meine vorliegenden Unterlagen gesammtelt. -Atteste, Krankenhausberichte, Rehaberichte etc. Meine Frage: Wie wird der Ablauf meiner Bearbeitung ca. ablaufen? Setzt sich der REntenträger mit meinen Ärzten in Verbindung? Soll ich alle mir vorliegenden Unterlagen einreichen? Danke puschel

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.06.2009 | 06:58

Hallo Puschel,

wenn Sie einen Rentenantrag stellen, kann es schon sein, dass Sie zunächst eine Reha "aufgebrummt" bekommen, da durch diese Reha ja evtl. Ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Ob das bei Ihnen so sein wird kann man hier im Forum natürlich nicht beurteilen. In den meisten Fällen sind dies Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Sie würden während einer Reha Übergangsgeld bekommen. Da Sie vorher Alg1 bekommen, wird das ÜG in gleicher Höhe wie das Alg1 gezahlt.

4 Antworten

Corlettoam 22.06.2009 | 18:25
Stellen Sie den EM-Antrag und fügen Sie auf jeden Fall alle ärztlichen Unterlagen in Kopie gleich bei. Dies kann auf jeden Fall nur zu ihrem Vorteil sein. Ob ihre Ärzte dann noch zusätzlich von der Rentenversicherung angeschrieben werden und um einen ärztlichen Befundbericht gebeten werden, wird ihnen niemand im Voraus sagen können. Dies ist von vielen Dingen abhängig und anderem auch davon, wie alt die ihnen vorliegenden und mit geschickten ärztlichen Unterlagen sind. Grundsätzlich benötigt die Rentenversicherung immer ganz aktuelle ärztliche Unterlagen und da die meisten Patienten diese eben nicht vorliegen haben und damit mitschicken können, schreibt die RV gerne die behandelnden Ärzte meistens dann separat an. Außerdem könnte auch noch zusätzlich eine ärztliche Begutachtung durch einen von der RV beauftragten Arzt für Sie anstehen. Desweiteren wäre auch eine med. Rehamassnahme denkbar. Die Entscheidung über alld iese Dinge und welche Maßnahmen konkret bei jedem Einzelnen veranlasst werden, trifft alleine der med. Dienst der Rentenversciehrung und da dies immer Einzelfall abhängig ist, kann dies nie im Voraus vorher gesagt werden.
puschelam 22.06.2009 | 18:51
Hallo Corletto, danke für die schnelle Antwort. Ich hätte da noch eine Zusatzfrage: Ich war vor einem Jahr auf Reha (psychosomatisch) für 6 Wochen. Zusätzliche in die letzten 5 Jahren schon 2x auf Reha wg. meinem Rheuma. Frage: Kann mir -nach Antragstellung auf EU-Rente- eine nochmalige Reha aufgebrummt werden? Oder geht es nur darum, ob ich Rente bekomme oder nicht! Falls mir eine Reha empfohlen wird, welche Leistung würde ich dann bekommen? Befinde mich ja in der nahtlosigkeitsregelung und bekomme ALG1! Während der Reha dann weiterhin ALG1 oder Übergangsgeld vom letzten Gehalt? Und falls das ALG1 bis zur Rehabewilligung aufgebraucht ist? Danke puschel
Corlettoam 23.06.2009 | 07:23
Ob Sie noch einmal zu einer med. Reha müssen aufrgund ihres EM-Antrages ist auch Einzelfall abhängig. Was war denn das Ergebnis bzw. die Einstufung hinsichtlich einer Erwerbsminderung der Reha von vor 1 Jahr ? Diese Reha scheint ja keine EM bei ihnen ergeben zu haben, sonst wäre doch diese Reha schon in einen EM-Rente umgedeutet worden. Insofern könnte - aber wohl nur wenn sich ihre Erkrankungen nachweislich verschlechtert haben - seit der letzten Reha schon eine neue Reha auf Sie zukommen. Die RV prüft immer ob durch diese med. Reha eine Erwerbsminderung abgewendet oder gebessert werden könnte. Während der Reha bekommen Sie Übergangsgeld in gleicher Höhe wie ihr jetziges ALG 1 von der Rentenversicherung. Wenn ihr ALG I Anspruch ausgelaufen ist und über ihren EM-Antrag bzw. eine Reha noch nicht entschieden wurde, bleibt ihnen - leider - nur ein ALG II Antrag.
Unfassbaram 23.06.2009 | 16:48
Leider konnte ich das Alter des Herrn oder Frau Puschel nicht auslesen. So aber wie in diesem Forum zu beobachten, Menschen im Lebensalter so zwischen 58 und scheintot noch eine Reha angeboten bekommen, nur damit die volle EM - nicht bezahlt werden muss ? Ich kenne einige lebende Zeitgenossen die man in eine Reha verbracht hat - wenngleich im Vorfeld abzusehen war, das die betr. Erkrankung nun mal nicht Rehafähig ist. Was kostet den Steuerzahler eigentlich eine solche Massnahme ?
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