Hallo Herr B,
wie batrix bereits erläutert hat, gehört ihre Frau zum mittelbar geförderten Personenkreis der Riesterrente und erhält nur die Zulage, wenn Sie als Ehegatte einen eigenen Riestervertrag haben und ihren Mindesteigenbeitrag zahlen ( 4% des Vorjahreseinkommens maximal 2100€ minus die Zualgen, (2X 154€+Kinderzulage).
Sollte ihre Frau allerdings noch Kindererziehungszeiten geltend machen können (bis zu 36Kalendermonate nach der Geburt eines Kindes), gehört ihre Frau selbst zum unmittelbar geförderten Personenkreis und müsste den sogenannten Sockelbetrag in Höhe von 60€ pro Jahr zahlen.