Wir wollen gar nicht so sehr auf Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 61 ff SGB I hinweisen und die Folgen fehlender Mitwirkung. Vielmehr versucht der Rentenversicherungsträger soweit wie möglich auch unnötige und für Sie eventuell zusätzlich belastende Untersuchungen zu vermeiden. Dies gelingt ihm am besten, wenn er am Tag der Untersuchung alle eventuell relevanten ärztlichen Unterlagen vorliegen hat. Sie selbst haben ja bereits gesagt, dass die Ansicht von "keine Panik" schlüssig ist. In Ihrem eigenen Interesse, machen Sie es doch, wie von "Nur Mut" vorgeschlagen, rufen Sie an und klären ab, ob und welche Unterlagen bereits vorliegen bzw. noch fehlen.