hallo forum,
ich muss bald den verlängerungsantrag für die volle em-rente stellen.
meine frage: kann der befundbericht auch von einem anderen arzt ausgefüllt werden oder muss es der selbe sein wie beim erstantrag?
der neue arzt kann ja zu den letzten 12 monaten keine angaben machen, wenn man erst seit 8 monaten bei diesem in behandlung ist.
darf ein psychiater, der nur noch als psychotherapeut praktiziert und bei dem man in psychotherapie ist, den befundbericht ausfüllen?
ist die voraussetzung nur, dass er approbierter arzt ist.
bin einfach sehr viel häufiger beim therapeuten als beim psychiater.
danke.