Ich habe im Februar 2012 einen Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe" an die DRV gestellt der zunächst abgelehnt wurde. (Zu dem Zeitpunkt war ich bereits 11 Monate AU.)
Im Widerspruchsverfahren wurde eine stationäre Reha im März 2012 durchgeführt. Danach wurde mein Antrag (vom Feb. 2012) im Juli 2013 zu einem Renterantrag umgewandelt.
Jetzt habe ich erfahren das eine EMR ab April 2013 bewilligt, also ab Nov. 2013 gezahlt werden soll.
Mein Antrag ist aber vom Feb. 2012, also 14 Monate vor der Bewilligung der Rente.
In meinem Fall ist es eindeutig belegbar das der Grund der Erwerbsminderung im März 2011 eingetreten ist. Krankengeld wurde durchgehend bis Oktober 2012 gezahlt.
Im April wurde die Erwerbsminderung durch den Rehabericht belegt, aber es ist zweifelsfrei belegbar ich zum Zeitpunkt der Antragstellung Erwerbsgemindert war.
Irgendwie verstehe ich das nicht.
Müsste die Rente nicht rückwirkend ab Antragstellung gezahlt werden?
Dazu kommt das für die Rentenberechnung die letzten 3 Jahre betrachtet werden. Im April 2013 war ich aber bereits 2 Jahre nicht mehr in meinem alten Beruf tätig und habe entsprechend weniger Einkommen erzielt.
Lohnt sich ein Widerspruch/Klageverfahren?
LG
Peter