Ich erhalte eine teilweise EM-Rente. Folgendes : bin jetzt (auf eigenen Wunsch) nur noch 12 Wochenstunden beschäftigt. Bis zur Hinzuverdienstgrenze sind es noch 300 €. Angenommen, ich würde mir eine 400€ -Beschäftigung zusätzlich suchen und damit 300€ verdienen Das wäre ja netto viel mehr , als würde ich nur an einem Arbeitsplatz die mögliche Stundenzahl bis zur Hinzuverdienstgrenze arbeiten.
Wäre so etwas legitim?
Die geringe Arbeitszeit resultiert aus einem belastenden Arbeitsklima speziell in diesem Betrieb , nicht nur aus meinen gesundheitlichen Einschränkungen.
Danke
Minni
02.07.2009, 09:53
Experten-Antwort
Wie von Ihnen angesprochen, ist außer der Hinzuverdienstgrenze auch die Arbeitszeit zu beachten. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmartes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Dabei sind mehrere Beschäftigungen zusammen zu zählen.