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Experten-Antwort

Frage zum Renteneintritt/ Rentenbeginn

von HSV-lover06.06.2022 | 14:12
129 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo + Guten Tag, mein Vater ist Anfang Mai verstorben, meine Mutter, Jahrgang 1942 bekommt demzufolge betriebliche Witwenrente als auch die staatliche Witwenrente. Weiterhin ihre bereits laufende "Mütterrente". Wenn ich jetzt mal so einen "Rentenbesteuerungsrechner" bediene werde ich immer nach dem Rentenbeginn gefragt. Welches Datum ist denn hier zu nehmen ? Weil, die Mütterrente läuft jetzt seit 2014, die beiden Witwenrenten jedoch sachlogisch seit 2022. Vielen Dank für entsprechende Info rsp Aufklärung. lg, HSV-lover

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HSF-lover,

ab dem Veranlagungszeitraum 2005 bestimmt sich der Vomhundertsatz des Besteuerungsanteils nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Für alle Renten mit einem Beginn im Jahr 2005 oder früher wurde gesetzlich ein Besteuerungsanteil von 50 % bestimmt. Er bleibt für diese Rente für die Dauer ihrer Laufzeit unverändert.

Bei einem Rentenbeginn bis zum Jahr 2020 steigt der Besteuerungsteil mit jedem Jahr des späteren Rentenbeginns um zwei Prozentpunkte an. Danach verlangsamt sich der Anstieg auf einen Prozentpunkt pro Jahr, bis für einen Rentenbeginn im Jahr 2040 der Übergang zur vollständigen nachgelagerten Besteuerung vollzogen worden ist.

Für eine unmittelbar anschließende Folgerente aus derselben Versicherung bleibt es bei dem Besteuerungsanteil der vorangegangenen Rente.

Für den Fall Ihrer Mutter bedeutet dies, dass das maßgebende Jahr für die Regelaltersrente (eine eigene Mütterrente gibt es nicht) das Jahr 2014 (Rentenbeginn) ist.

Für die Hinterbliebenenrente kommt es auf den Rentenbeginn der vorherigen Alters- oder Erwerbsminderungsrente an. Wurde diese bereits vor 2005 bezogen, dann ist das Jahr 2005 maßgebend.

Hat die Vorrente gegebenenfalls 2009 begonnen, dann wäre das Jahr 2009 maßgebend.

Zu der Betriebsrente können leider keine Angaben gemacht werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an den zuständigen Vertragspartner oder an einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder die Finanzverwaltung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Steueram 06.06.2022 | 15:52
Je nach Art der Rente, ist der jeweilige Rentenbeginn gemeint. Ist aber im Grunde eine steuerrechtliche Frage, die in diesem Forum nichts zu suchen hat.
W°lfgangam 06.06.2022 | 15:55
Hallo HSV-lover, sind unterschiedliche Rentenbeginne. Für die gesetzliche Witwenrente vom Vater gilt sein Jahr des Rentenbeginns für den %-Satz. Für die 'Mütterrente' (die Altersrente Ihrer Mutter) das Jahr dieses Rentenbeginns. Betriebliche Witwenrente vom Vater = kompliziert/null Ahnung davon! Nebenbei, das hier ist ein Renten- und kein Steuerforum. Wenn Sie zielführende Auskünfte dazu haben wollen, setzten Sie sich bitte mit einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Fachanwalt für Steuerrecht in Verbindung oder finden ein Steuer-Forum. Gruß w. PS: Bitte demnächst 'richtigen' Betreff wählen: Fragen zur Rentenbesteuerung ;-)
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