Hallo,
das sich das Thema im letzten Beitrag etwas verselbständigt hat und dann geschlossen wurde (ohne mein Frage zu beantworten...) hier dann halt noch mal von vorne.
Gleich mal zum Anfang. Ich habe kein Frage zum Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag durch die Rentenversicherung und mich interessiert nicht im geringsten wie und ob ich irgendwie in die GKV wechseln kann, oder ob die besser günstiger oder sonst irgendetwas ist.
Ich beziehe mich mal auf das Dokument auf das ganz zum Schluss in dem anderen Beitrag verwiesen wurde:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217498/publicationFile/52566/R0815.pdf
Dort lese ich in Kapitel 13 als letzten Absatz
Bei freiwillig versicherten Rentnern unterliegen zusätzlich auch alle weiteren Einkünfte (zum Beispiel Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) der Beitragspflicht. Wird die Beitragsbemessungsgrenze
durch die Renten, die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen insgesamt noch nicht überschritten, sind
auch die weiteren Einkünfte maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.
Soweit ich das verstehe bin ich und meine Frau "freiwillig" versichert und somit gilt diese Regelung für uns. Wenn diese Einkünfte also Beitragspflichtig sind, müssen sie ja auch Bezuschusst werden und somit zahlt mir die Rentenversicherung 7,75% auf diese Einkünfte. Ich weiß das klingt auf den ersten Blick etwas unlogisch aber wie soll man denn sonst diese Regelung anders verstehen?