Hallo Patrick30!
Sofern Sie in den letzten 3 Jahren gearbeitet haben, wird das Tarifentgelt aus dem von Ihnen zuletzt innerhalb der letzten 3 Jahren erzielten Arbeitsentgelt berechnet und mit dem aktuellen Tarifentgelt verglichen, welches im Monat vor Beginn der Umschulung für den von Ihnen zuletzt ausgeübten Beruf massgebend ist.
Sollten die Umschulung später beginnen, so dass der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum ausserhalb dieses 3-Jahreszeitraums fällt, dann wird eine Übergangsgeldberechnung nur aus dem Tarifentgelt vorgenommen.
Beispiel:
Umschulungsbeginn : 01.10.2010
3-Jahreszeitraum 01.10.2007 bis 30.09.2010
Haben Sie in diesem Zeitraum nicht gearbeitet, so ist das Tarifentgelt aus Ihrem Beruf massgebend = Tarif aus Monat 09/2010
Beispiel-Tarif = monatlich EUR 1.000,--
zu kürzen auf 65% = EUR 650,--
Haben Sie keine Kinder, dann weiter zu kürzen auf 68% = EUR 442,-- monatliches Übergangsgeld
sonst, wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden = 75% = EUR 487,50 monatliches Übergangsgeld.
Sonst - wenn Sie innerhalb des o.g. 3-Jahreszeitraums doch gearbeitet haben, dann wird das ÜG aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt, wenn dieses höher ist als das Tarifentgelt....68% vom Netto etc....siehe oben....
Viele Grüsse
Nix