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Frage zum Übergangsgeld.

von puschel14.03.2008 | 10:35
1538 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen konkreten Fall. Wäre über eine Hilfe sehr froh! Ich bin seit dem 26.2.08 krankgeschrieben (die Krankschreibung wird lt. Arzt laufend verlängert! Auch nach der Reha). Die Lohnfortzahlung endet in 6 Wochen (8.April). Ich muß ab dem 2.April auf Reha für 6 Wochen! Wie läuft das jetzt mit dem Übergangsgeld oder Krankengeld? Wann muß ich mich bzgl. Übergangsgeld beim Rententräger melden? Oder reicht das erst in der Rehaklinik? Ich möchte keinen Fehler machen! Danke puschel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

wie "Schade" schon schreibt, müssten Sie die entsprechenden Formulare mit der Bewilligung schon zugeschickt bekommen haben.

Es handelt sich um die Formulare G 510.

Bitte lesen Sie sich die "Wichtigen Informationen zum Übergangsgeld" hierbei durch und füllen selber den Teil A "Erklärung des Versicherten" aus.

Legen Sie Teil B der Bescheinigung Ihrem Arbeitgeber und Teil C der Krankenkasse vor und sor-gen dafür, dass die Unterlagen Ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig zu Beginn Ihrer Reha zugesandt werden.

3 Antworten

Schadeam 14.03.2008 | 10:57
die entsprechenden Formulare wurden Ihnen doch (wahrscheinlich mit der Bewilligung) zugesandt. Bitte ausfüllen und zurücksenden, dann klärt sich alles. Und wenn Sie die Formulare nicht haben sollten, rufen Sie bei RV Träger an.
Nixam 14.03.2008 | 13:45
Sie haben EFZ-Anspruch vom Arbeitgeber bis einschliesslich 08.04.2008. Legen Sie die Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgangsgeld dem Arbeitgeber vor; und zwar nur Teil B fÜR ARBEITGEBER. TEIL A IST VOM VERSICHERTEN AUSZUFÜLLEN! Hier bitte BANKVERBINDUNG VON IHNEN EINTRAGEN UND OB SIE KINDER HABEN. Der Arbeitgeber füllt seinen Teil aus. DEN TEIL C an die KRANKENKASSE WEITERLEITEN zur Bestätigung der Vorerkrankungszeiten! WICHTIG!!!! HABEN SIE KINDER, dann ist die GEBURTSURKUNDE erforderlich!! Wegen des PFlegeversicherungszuschlags!!!! BITTE SELBST BEIFÜGEN!!! Übergangsgeldanspruch besteht für die Zeit vom 09.04.2008 bis zum Ende der medizinischen Leistung zur Rehabilitation. Das Übergangsgeld wird in der Regel am Ende der Reha ausgezahlt. BITTE DENKEN SIE UNBEDINGT AN DIE ÜBERSENDUNG DER ENTLASSUNGSMITTEILUNG AM ENDE DER REHA AN DEN RV-TRÄGER, sonst könnten Sie auf das Übergangsgeld zu llange warten. Viel Erfolg! Nix
Schadeam 14.03.2008 | 15:05
wieso halten Sie meine Antwort und die des Experten für Blödsinn? Sie haben doch auch keine bessere Antwort gegeben, als dass es nötig ist die Formulare auszufüllen, oder habe ich mich verlesen? Aber vielleicht sehe ich das ja auch falsch.
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