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Experten-Antwort

Frage zur EMR-Verlängerung

von susi31.01.2014 | 09:11
1921 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag. Ich habe meinen Antrag zur Verlängerung meiner vollen EMR-Rente (als Arbeitsmarktrente) 5 Monate vor Ablauf eingereicht. Nun meine Fragen an die Experten: -Sollte die DRV den Antrag bereits rechtzeitig (z.B. 2 Monate vor Ablauf) wieder verlängern, ab wann gilt die Verlängerung? -Ab ursprünglichem Ende der Befristung? -Ab dem Datum, wo die DRV den Antrag verlängert hat? Und: Erfolgt eine Neuberchnung der EMR nach neuem Recht (1.7.14), da meine EMR bis 30.6.14 befristet ist? Oder ändert sich in der Höhe nichts? Vielen Dank schon mal! susi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo susi,

ich möchte auf die Antwort von =/= verweisen.

Im übrigen ist der Zeitpunkt ab wann die Verlängerung beginnt, völlig egal, da die Rente nicht neu berechnet wird und einfach als durchgehende Rentenzahlung (ggf. bis zu einem neu festgestellten Zeitrentenende) geleistet wird.

Nach den ersten Entwürfen scheinen die geplanten Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten übrigens nur für NEU Rentner (Weitergewährung ist KEINE Neurente) zu gelten. Aber auch hier der Hinweis, dass das gesetzgeberische Verfahren erst am Anfang steht und abzuarten bleibt was am Ende im Gesetz landet.

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6 Antworten

=//=am 31.01.2014 | 09:51
Falls die Rente verlängert wird, dann vom Folgemonat nach Ende der befristeten Rente. Z.B. Rente wurde befristet gewährt bis 31.05.2014 > Verlängerung ab 01.06.2014 für die nächsten 3 Jahre, also bis 31.05.2017. Es sei denn, es ergibt sich ein anderes Leistungsbild (keine Arbeitsmarktrente mehr oder eine Besserung ist vor diesem Zeitpunkt 2017 nicht unwahrscheinlich) Bezüglich der Verlängerung der Zurechnungszeit gibt es noch kein Gesetz! Dies wird vermutlich auch nicht die Bestandsrentner betreffen. Warten wir´s ab.
Negative Kraftam 31.01.2014 | 10:52
Keinen Verlängerungsantrag stellen. Beim Arbeitsamt melden und einen Arbeitsversuch unternehmen. Scheitert dieser Versuch einen neuen Rentenantrag stellen. Für den neuen Rentenantrag gilt das neue Gesetz. Bitte dazu eine Experten-Antwort.
Heinericham 31.01.2014 | 13:15
Wenn die Rentenversicherung zum Ergebnis kommt, dass die Erwerbsminderung nie behoben war läuft das Beispiel ins Leere, da dann die "alte" Rente weitergewährt wird.
Negative Kraftam 31.01.2014 | 13:55
Hier geht es um eine befristete Rente! EU-Renten werden befristet weil eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. Es darf selbstverständlich nach Ablauf einer befristeten Rente eine neue Tätigkeit aufgenommen werden.
KSCam 31.01.2014 | 17:31
Das Problem wird lediglich sein eine Arbeit zu finden von der Susi leben kann, wenn das klappt ist sie eh nicht mehr erwerbsgemindert. Das Arbeitsamt wird aber wohl nur zahlen, wenn die Verlängerung abgelehnt ist.
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