Frage zur Hinzuverdienstgrenze

von
Mucki

Hallo..

Mich interessiert folgendes:
Ich bin seit 1.11. Teilerwerbsminderungsretner und bekomme mit dem Dez. Gehalt Weihnachtsgeld das die Grenze übersteigt.
Da ich für dieses Jahr nur 2x Rente bekomme darf man trotzdem das zweimalige überschreiten nutzen ?

von
W*lfgang

Hallo Mucki,

kein Problem. Ein 2x Überschreiten im laufenden Jahr bis zum Doppelten der zulässigen Grenze ist zulässig. Zwar grundsätzlich nicht im 1. Monat des Rentenbeginns, hier aber - als Ausnahme wegen 'Sonderzahlung/Weihnachtsgeld' - sogar im 1. Monat des Rentenbeginns möglich.

Gruß
w.

von
ColdOld

Zitiert von: HotRod

Ich empfehle, Wolfgangs Antwort mit Vorsicht zu genießen !

Es sind nämlich schon unzählige Rentner in die Hinzuverdienstfalle getappt, weil sie leichtgläubig unbekannten Tippgebern geglaubt haben.

Wolfgang ist übrigens DRV-Mitarbeiter !

Dieser Beitrag ist natürlich ein Widerspruch in sich.
Auf der einen Seite sagt dieser ahnungslose und in seiner Argumentation sich ewig wiederholende, ständig polternde und mit wilden beschuldigungen und Verschwörungstheorien um sich werfende User,
Dass die Antwort mit Vorsicht zu genießen sei (erster satz),
Auf der anderen Seite wird im letzten Satz (fälschlicherweise) behauptet, dass der Verfasser des ersten Beitrages Mitarbeiter der DRV sein.
Soweit ich es verstanden habe, arbeitet der Verfasser des ersten (inhaltlich richtigen) Betrages nicht bei der DRV sondern bei einer Gemeinde-/Stadtverwaltung und berät u.a. Menschen zum Thema Rentenversicherung.
Des Weiteren würden Mitarbeiter der DRV, die sich hier im Forum auch qualitativ und an den Fragen orientierend und ohne Zwang und in ihrer Freizeit beteiligend, Versicherte/Leistungsbezieher nicht hinters Licht führen sondern - eher im Gegenteil - auch auf die Besonderheiten und Ausnahmen hinweisen, die oft den nicht in der Materie steckenden User mangels Kenntnis fehlt.
Dass die Antwort des ersten Beitrages entgegen der andeutenden Behauptung im zweiten Beitrag richtig ist, können Sie unter anderem in Ihrem Rentenbescheid wie auch in den folgenden angeführten Links nachlesen, die den Inhalt des ersten Beitrages untermauert und dem Inhalt des zweiten Beitrages jeder Daseinsberechtigung (wie so oft) entzieht.

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR5.1

Und

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR5.2.2

Mit freundlichen Gruß
Ein Mitarbeiter der DRV

von
HotRod

Zitiert von: ColdOld

Des Weiteren würden Mitarbeiter der DRV, die sich hier im Forum auch qualitativ und an den Fragen orientierend und ohne Zwang und in ihrer Freizeit beteiligend, Versicherte/Leistungsbezieher nicht hinters Licht führen sondern - eher im Gegenteil - auch auf die Besonderheiten und Ausnahmen hinweisen, die oft den nicht in der Materie steckenden User mangels Kenntnis fehlt.

Prust !

Und warum erhalten dann Jobcenter-SB Boni-Zahlungen für jede verhängte Sanktion ?

von
Schorsch

Zitiert von: HotRod

Prust !

Gesundheit.... ;-)
Zitiert von: HotRod

Und warum erhalten dann Jobcenter-SB Boni-Zahlungen für jede verhängte Sanktion ?

Gibt es dafür einen seriösen Quellennachweis oder vermuten Sie das nur, weil das gut in Ihr seltsames Weltbild passen würde?

von
W*lfgang

Zitiert von: ColdOld
(...guter Beitrag, 'Daumen hoch'!...)
ColdOld,

mit den Rods'Nasen hat dieses Forum auch (manchmal) einen 'belebenden/erheiternden' Effekt, um Fragen/Antworten differenzierter zu sehen/zusätzlich zu kommentieren - 'wirre' Gedanken zu entflechten ...für die, die es wirklich betrifft.

Kann kein HotRod, kein Gacki nachvollziehen, dass im eigenen (Vorsicht Ihr beiden, Fremdwort folgt ;-)) Beruf auch 'Herzblut' stecken kann ...

Gruß
w.

von
Konrad Schießl

Es ist schon erstaunlich, was manche glauben
berichten zu müssen.
Bin bestimmt kein Freund von Oberlehrer Gang.
Gerade weil er vom Fach ist sind seine Aus-
sagen zu Rentenfragen oft Gold wert, dies ist
unbestritten, auch wenn er manchmal zu oft
seinen Schnabel wetzt.
Bin mir sicher, er ist bei einer Rentenversicherung tätig.
Seine Ausführungen zu 2 mal zulässigen Ver-
dienst im Jahr kann man überall nachlesen.

Es ist schon dreist, die Behauptung von "Prust"
bezüglich der Boni Zahlungen vom Jobcenter.

Fehlt nur noch die Behauptung, ab 2016 ist der
Schnee schwarz!

MfG.

von
W*lfgang

[quote=243498]Bin mir sicher, er ist bei einer Rentenversicherung tätig./quote]Hallo KS,

schauen Sie sicherhaltshalber lieber hier nach, die _nicht DRV-Behörden_ sind auch ganz gut leistungsfähig :-)

http://www.bavers.de/ ...Informationen sind im Entstehen, aber schon sehr gut!

Trotzdem Danke für Ihr Statement ...wir werden nie 'dicke Kumpels' werden/haben durchaus konträre Ansichten, verfolgen aber das gleiche Ziel: Unterstützung.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Ja, Sie dürfen im Dezember die Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Wert überschreiten.

von
Konrad Schießl

Na sowas, nur im Dezember ?

Freindlichst

von
W*lfgang

Zitiert von: Konrad Schießl
Na sowas, nur im Dezember ?
...bezogen auf die Ausgangsfrage ist das korrekt.

Wäre das Weihnachtsgeld bereits im Nov. fällig gewesen, hätte auch noch eine Doppelung im Dez. erfolgen können, das zulässige 2x im laufenden Jahr eben ...war aber nicht Inhalt der Frage (ok, meine 1. Antwort ging auch nicht ganz genau auf die Frage ein ;-)) Dafür hatte es ColdOld doch anschaulich verlinkt.

Gruß
w.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?