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Experten-Antwort

Frage zur Krankenversicherung der Rentner

von Rainer11.04.2019 | 16:24
197 Ansichten
5 Antworten

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Liebe Forenteilnehmer und Experten, meine Frage bezieht sich auf folgende Aussagen: Ebenfalls gänzlich von der KVdR ausgeschlossen sind Rentner, die bei Eintritt der Versicherungspflicht das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und für die in den letzten 5 Jahren vor Beginn der KVdR kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz aufgrund einer Pflicht-, Familien- oder freiwilligen Versicherung bestand. Die Versicherungsfreiheit tritt jedoch nur ein, wenn der betroffene Rentner innerhalb des maßgebenden Fünfjahreszeitraumes mindestens die Hälfte der Zeit (2 Jahre und 6 Monate) versicherungsfrei, von der Versiche- rungspflicht befreit oder als hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger (§ 5 Abs. 5 SGB V) nicht versicherungspflichtig oder mit einer Person verheiratet war, die diese Voraussetzungen erfüllt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… S. 26 sowie: Nach Vollendung des 55. Lebensjahres sind Arbeitnehmer kranken- und pflegeversicherungsfrei, wenn sie eine (dem Grund nach) krankenversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und in den letzten fünf Jahren (Rahmenfrist) vor Beginn der Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert waren (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb der Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit (zwei Jahre und sechs Monate) krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig waren. Werden diese Voraussetzungen von einem Ehepartner erfüllt, gelten sie auch für den anderen Ehepartner. https://www.aok-business.de/bayern/fachthemen/sozialversicherung… Verstehe ich das richtig, dass bei jemanden der mit 60 oder später (z.B. 67) in Rente geht und der mit 55 Jahren in einer privaten Krankenversicherung war (und deshalb danach auch nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln konnte) kein Möglichkeit der (freiwilligen oder pflicht) Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner mehr besteht, weil er/sie in den letzten 5 Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung war und auch nicht mindestens 2 Jahre und 6 Monate (sondern sogar die gesamte Zeit) krankenversicherungsfrei war, da er in dieser Zeit schon über 55 Jahre alt und in der privaten Krankenversicherung war? (Und die 9/10-Regelung nicht erfüllt ist, aufgrund derer eine Pflichtversicherung begründet würde)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.04.2019 | 07:59

Hallo Rainer,

Sie haben das aus meiner Sicht schon richtig verstanden. Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse.

4 Antworten

Raineram 11.04.2019 | 16:57
Hallo KVdR und vielen Dank für die Antwort. Im oben geschilderten Fall wäre aber auch keine freiwillige Versicherung mehr möglich oder doch?
KVdRam 11.04.2019 | 16:38
Das haben Sie schon richtig erkannt. Wer die 9/10- Regelung nicht erfüllt, kann nur gesetzlich freiwillig versichert werden oder wenn er vor Rentenbeginn privat krankenversichert ist, auch nur weiter privat krankenversichert bleiben. Eine Pflichtversicherung in der KVdR ist dann nicht möglich. Die Entscheidung darüber trifft aber die gesetzliche Krankenkasse und nicht die Rentenversicherung. Daher wäre eine Anfrage in einem Forum der Krankenkasse oder noch besser bei einer gesetzlichen KK selbst zielführender.
KVdRam 11.04.2019 | 17:32
Bei vorheriger privater KV wird keine gesetzliche KK einer freiwilligen Versicherung zustimmen. Aber wie schon erwähnt, rechtsverbindlich kann das nur eine gesetzliche KK entscheiden.
Ich denke so gehtsam 11.04.2019 | 18:46
Wenn man die Möglichkeit hat das man vor der Rente im Alter kein Einkommen hat und dadurch die Berechtigung zur Familienversicherung beim Ehepartner bekommt ist man auch im Alter wieder in einer GKV. In die Familienversicherung gehts auch über 55 wenn man die Bedingungen erfüllt. Dann gibt es auch keine Kündigungsfrist in der PKV. Dann beantragt man die Rente und es wird die Vorversicherungszeit geprüft. Erfüllt man die nicht kann man dann aber als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben.
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