Liebe Forenteilnehmer und Experten,
meine Frage bezieht sich auf folgende Aussagen:
Ebenfalls gänzlich von der KVdR ausgeschlossen sind Rentner, die bei Eintritt der Versicherungspflicht das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und für die in den letzten 5 Jahren vor Beginn der KVdR kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz aufgrund einer Pflicht-, Familien- oder freiwilligen Versicherung bestand. Die Versicherungsfreiheit tritt jedoch nur ein, wenn der betroffene Rentner innerhalb des maßgebenden Fünfjahreszeitraumes mindestens die Hälfte der Zeit (2 Jahre und 6 Monate) versicherungsfrei, von der Versiche-
rungspflicht befreit oder als hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger (§ 5 Abs. 5 SGB V) nicht versicherungspflichtig oder mit einer Person verheiratet war, die diese Voraussetzungen erfüllt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/02_fachliteratur/studientexte/02_rentenrecht/29_kvdr.pdf?__blob=publicationFile&v=2
S. 26
sowie:
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres sind Arbeitnehmer kranken- und pflegeversicherungsfrei, wenn sie eine (dem Grund nach) krankenversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und in den letzten fünf Jahren (Rahmenfrist) vor Beginn der Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert waren (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung) und innerhalb der Rahmenfrist mindestens die Hälfte der Zeit (zwei Jahre und sechs Monate) krankenversicherungsfrei, von der Krankenversicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig waren. Werden diese Voraussetzungen von einem Ehepartner erfüllt, gelten sie auch für den anderen Ehepartner.
https://www.aok-business.de/bayern/fachthemen/sozialversicherungsrecht/beschaeftigung-und-sozialversicherung/weitere-versicherungsfreie/55-jaehrige-und-aeltere/
Verstehe ich das richtig, dass bei jemanden der mit 60 oder später (z.B. 67) in Rente geht und der mit 55 Jahren in einer privaten Krankenversicherung war (und deshalb danach auch nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln konnte)
kein Möglichkeit der (freiwilligen oder pflicht) Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner mehr besteht,
weil er/sie in den letzten 5 Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung war
und auch nicht mindestens 2 Jahre und 6 Monate (sondern sogar die gesamte Zeit) krankenversicherungsfrei war, da er in dieser Zeit schon über 55 Jahre alt und in der privaten Krankenversicherung war?
(Und die 9/10-Regelung nicht erfüllt ist, aufgrund derer eine Pflichtversicherung begründet würde)