Begrifflich ist zu unterscheiden zwischen der angesprochenen "Aufwertung" einerseits und der Prüfung für die Vergabe von "zusätzlichen Entgeltpunkten" was User Wolfgang ansprach.
a) Aufwertung
Jeder Monat berufliche Ausbildung, der im Versicherungsverlauf als solcher gekennzeichnet ist, die Anzahl der Monate spielt dabei keine Rolle, wird auf 0,0833 EGPT aufgewertet, wenn die eigene Bewertung darunter liegt, Dies gescieht in einem Rechenabschnitt, der noch vor der Ermittlung des Gesamtleistungswertes liegt.
b) Ermittlung zusätzlicher Entgeltpunkte
Im Rechenabschnitt für die Ermittlung zusätzlicher Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten wird eine Zäsur hinsichtlich der Anzahl der zu berücksichtigenden Monate beruflicher Ausbildung vorgenommen, wobei zwei Zeitabschnite von Bedeutung sind.
1. Rentenbeginn ab 2005 bis 12 - 2008
In dieser Zeit wird maximal eine Zeit von 36 Monaten beruflicher Ausbildung berücksichtigt, vorrangig Fachschulzeiten, Zeiten der Umschulung durch eine Arbeitsagentur und Lehre.
Bewertung maximall 75% vom Gesamtleistungswert, der, wie User Wolfgang schon aussagte, auch kleiner 0,0625 je Monat sein kann.
Liegt keine Fachschulzeit vor sondern nur 36 Monate Lehre, werden die 36 Monate Lehre mit dem Gesamtleistungswert bewertet.
Liegt eine Lehre von 24 Monaten vor, keine Fachschulzeit, außerdem noch 20 Monate berufliche Ausbildung ohne Lehre bis zum 25. Lbj., werden die 24 Monate lehre mit 75% Gesamtleistungswert bewertet, von den außerdem noch vorhanden 20 Monaten berufliche Ausbildung werden noch 12 Monate (als Differenz bis 36) ebenfalls noch bewertet, aber nicht mit 75% Gesamtleistungswert, sondern einem geringeren, der im Monat Dez. 2008 nur noch 1,56% des 'Gesamtleistungswertes beträgt.
Liegt jedoch außerdem Fachschule vor, verdrängt die Fachschule grundsätzlich die Monate berufliche Ausbildung ohne Lehre und auch Lehre.
2. Rentenbeginn ab 01-2009
Berufliche Ausbildung wird nur noch berücksichtigt, wenn es sich um Lehre und Umschulungen durch eine Arbeitsagentur handelt, maximal aber auch hier nur 36 Monate.
Auch gelten, wie zu 2., Zeiten mit Fachschule vorrangig und nur noch die Differenz bis 36 Mon., wenn sich eine ergibt, wird noch mit 75. Leistungswert bewertet.
Monate beruflicher Ausbildung bis 25. Lbj die keine Lehre sind, werden nicht mehr berücksichtigt.