Ist das Ziel einer medizinischen Rehabilitation ausschließlich das erreichen einer Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben von mindestens 6 Stunden oder kann die medizinische Reha auch als erfolgreich gelten, wenn eine Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben von mindestens 3 bis unter 6 Stunden erreicht werden kann. Ausgangspunkt ist eine Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben von unter 3 Stunden.
Ja, es kann. Jede Besserung und sogar die Verhinderung einer Verschlechterung kann das offizielle Ziel sein.
Eine Verhinderung nur bei noch bestehenden Resterwerbsfähigkeit, alles andere wäre was für die KK.
Ausgangslage von 'Suchende' ist voll EM (da unter drei Stunden).
Und trotzdem ist es NICHT Sache der KK!
Im Zweifel kann doch jede und jeder den Antrag stellen wenn er/sie meint eine Reha könne die Erwerbsfähigkeit verbessern oder wieder herstellen.
Es sollte aber auch kein Vollrentner sich anschließend wundern wenn die selbst beantragte Reha so erfolreich war, dass am Ende die Rente zur Disposition steht.