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Experten-Antwort

Frage zur Mütterrente

von Robert02.07.2018 | 12:27
499 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Unter dem Punkt Anerkennung von Erziehungszeiten steht Folgendes: Ein Plus für arbeitende Eltern Wer Kinder erzieht und arbeiten geht, sammelt doppelt Punkte: Die Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu dem angerechnet, was die arbeitenden Eltern selbst über die monatlichen Rentenbeiträge einzahlen. Das gilt allerdings nur bis zu Beitragsbemessungsgrenze. Was bedeutet der Zusatz … gilt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze? Bekommt eine Mutter, die die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet einen Teil der Mütterrentenpunkte verrechnet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.07.2018 | 14:41

Hallo Robert,

den Aussagen von "chi" und "senf-dazu"ist voll zuzustimmen. Zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehung ist nur möglich, wenn die Beitragsbemessungsgrenze nicht bereits durch das Arbeitsentgelt überschritten wird. Ggfs. werden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten begrenzt, max. sind wie von "senf-dazu" beschrieben 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat möglich.

2 Antworten

chiam 02.07.2018 | 12:32
Nein, bei rund 0,17 EP im Monat ist Schluß. Wenn sie ohnehin schon die erreicht, bekommt sie keine zusätzlichen EP aus Erziehungszeiten. (Und wenn sie z.B. 0,15 EP erreicht, wird nur bis auf ca. 0,17 EP erhöht.)
senf-dazuam 02.07.2018 | 13:30
Korrekt, hier wird immer monatlich betrachtet. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) entspricht 2017 monatlich 6500 Euro (in der Allgemeinen Rentenversicherung im West; im Osten und in der knappschaftlichen Versicherung andere Werte). Umgerechnet in Entgeltpunkte sind dies 0,1752 EP. Erhalten Sie parallel zur Kindererziehungszeit (KEZ) in Einkommen in diese Höhe oder darüber, werden keine Entgeltpunkte für die KEZ gutgeschrieben, da die Summe aus beiden sonst die BBG überschreitet. Ein Monat KEZ ergibt somit maximal 0,0833 Entgeltpunkte, jeweils ggf. auf die BBG gekürzt. Wenn Sie dies mit "verrechnet" meinen, dann muss ich darauf mit "ja" antworten. Eine Verrechnung beispielsweise mit einem anderen Monat, in dem das Einkommen geringer ist, erfolgt jedoch nicht.
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