Um die Rentner an der Entwicklung der Löhne und Gehälter zu beteiligen, werden ihre Renten (Erwerbsminderungsrenten,Altersrenten, Hinterbliebenenrenten) regelmäßig zum 01.Juli eines Jahres angepasst, soweit vom Gesetzgeber nichts anderes beschlossen wird. Dieses geschieht, indem die Rente mit dem dann geltenden aktuellen Rentenwert neu berechnet wird. Sollte kein neuer aktueller Rentenwert bestimmt werden, kommt es für Rentner zu den so genannten Nullrunden( z.B.2004 und 2005).