Hallo Adam Riese,
die Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung in der Renteninformation berücksichtigt nur die Beiträge, die zum Zeitpunkt der Berechnung im Versicherungskonto aufgeführt sind. Im Regelfall sind dies die Beiträge bis zum Ende des vergangenen Kalenderjahres. Die Hochrechnung (Bewertung der Zurechnungszeit) erfolgt ab Datum der Erstellung der Renteninformation (in Ihrem Fall also ab 31.03.2016) mit einem tatsächlich etwas zu geringen Durchschnittswert. Dieser "Berechnungsfehler" ist somit von Ihnen richtig erkannt, läßt sich jedoch nicht vermeiden, weil die Arbeitgeber bei dauerhafter Beschäftigung nur eine sogenannte Jahresmeldung durchzuführen haben, d. h. das Entgelt für 2016 wird erst Anfang des Jahres 2017 gemeldet.