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Experten-Antwort

Frage zur renteninformation

von Adam Riese 12.09.2016 | 07:46
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10 Antworten

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Kann es vorkommen das die Beiträge der letzten drei Monate noch nicht aktualisiert wurden im System und deswegen in der renteninformation bei der erwerbsminderung ein kleinerer Wert steht? Also eine renteninformation bis 31.03.2016, aber die Beiträge wurden nur bis 31.12.2015 aktualisiert und somit hat man in der renteninformation bis zum 31.03.2016 drei Monate Lücke mit der gerechnet wird. Obwohl eigentlich keine Lücke war. Meine Frage ist es theoretisch möglich das solche Fehler öfters in der renteninformation passieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adam Riese,

die Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung in der Renteninformation berücksichtigt nur die Beiträge, die zum Zeitpunkt der Berechnung im Versicherungskonto aufgeführt sind. Im Regelfall sind dies die Beiträge bis zum Ende des vergangenen Kalenderjahres. Die Hochrechnung (Bewertung der Zurechnungszeit) erfolgt ab Datum der Erstellung der Renteninformation (in Ihrem Fall also ab 31.03.2016) mit einem tatsächlich etwas zu geringen Durchschnittswert. Dieser "Berechnungsfehler" ist somit von Ihnen richtig erkannt, läßt sich jedoch nicht vermeiden, weil die Arbeitgeber bei dauerhafter Beschäftigung nur eine sogenannte Jahresmeldung durchzuführen haben, d. h. das Entgelt für 2016 wird erst Anfang des Jahres 2017 gemeldet.

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9 Antworten

KSCam 12.09.2016 | 08:24
Dass die Beiträge im laufenden Jahr noch nicht übermittelt sind ist kein Fehler sondern systemimmanent. Bei Renteninformationen im ersten Quartal fehlt oft auch das ganze Vorjahr, weil das Entgelt noch nicht zu melden war. Deshalb versenden viele Träger im ersten Quartal keine Renteninfo automatisch - aber was will ich machen wenn mein "lieber Kunde" dieses Ding unbedingt im Februar haben will? Im übrigen steht doch in der ersten Zeile, dass die Beiträge nur bis xx.xx.xxxx aufgeführt sind. Wer dies als "Fehler" anprangert müsste eigentlich die Abschaffung der Renteninformation fordern, weil insofern nahezu jede dieser Infos "fehlerhaft" sind. Aber hier geht es ja nicht um die centgenaue rechtsverbindliche Rentenberechnung sondern um eine jährliche Information aus der die Entwicklung der künftigen Rente absehbar ist. Was meinen Sie wieviele dieser Infos betragsmäßig falsch sind? Eignetlich ist fast jede "falsch", weil in nahezu keiner Info das laufende Jahr bis zum Erstellungstag drinsteht! Bei vielen (Frauen) fehlen die Kindererziehungszeiten oder Teile der Kinderberücksichtigungszeit, unzählige Menschen erhalten jedes Jahr diese Info und haben sich noch nie um die Kontenklärung gekümmert - da ist "Ihr Problem" ein eher kleines. :) Unter dem Motto "Herr Lehrer, ich weiß auch was", ist Ihr Beitrag natürlich überaus wichtig.
detlefam 12.09.2016 | 08:50
Ja da mal immer mit lücke gerechnet wird die keine lücken waren. Und somit ist der wert für die zurechnungszeit in Wahrheit ein wenig höher.
ATZleram 12.09.2016 | 08:54
Herr Lehrer, bevor Sie die Frage disqualifizieren, was aus pädagogischer Sicht sowieso nicht richtig ist, sollten Sie sich mal überlegen, was der Fragestellende eigentlich wissen wollte. Er wollte nämlich wissen, ob die Hochrechnung der zukünftig zu erwartenden Rente auf dem aktuellen Datum (31.03.2016) basiert oder auf dem Datum der letzten übermittelten Beiträge (31.12.2015). Wenn die Rentenberechnung auf dem aktuellen Datum (31.03.2016) beruhen würde, dann wäre eine Lücke von 3 Monaten in die Berechnung eingeflossen, welche tatsächlich eine falsche Prognose zur Folge hätte. Im "worst case" wäre die zu berücksichtigende Lücke mehr als ein Jahr groß, so dass die Hochrechnung erheblich von den tatsächlichen Werten abweicht und insgesamt falsch sein würde. Ich gehe mal davon aus, dass der Stichpunkt zur Berechnung der Rentenprognose auf dem Datum der letzten übermittelten Beiträge beruht (31.12.2015). Alles andere wäre unsinnig.
detlefam 12.09.2016 | 12:29
Aber das ist nur die Theorie, ob das in der Praxis vor kommt kann ihren nur die Rentenversicherung sagen
detlefam 12.09.2016 | 09:35
So ist es atz. Wenn jemand 24 Monate immer durchschittsbeiträge gezahlt hat kommt er auf 2 Punkte, dies durch 2 Jahre macht 1 Punkt pro Jahr hinzurechnungszeit. Wenn er jetzt drei weitere monate aber eine lücke bekommt obwohl er eigentlich weiterhin im durchschnittswert arbeitet, wird sie zurechnungszeit für ein Jahr kleiner als ein Punkt. Es ist ja logisch, da die renteninfortmatiion bis zum 31.12.2015 drei Monate lücke hat, da dir beiträge nur bis zum 31.09.2015 aktualisiert wurden
detlefam 12.09.2016 | 12:47
Es scheint so das man in Sachen Mathematik einem Adam Riese nichts vor machen kann. :)
Jonnyam 12.09.2016 | 12:47
Zunächst einmal die Frage: Was heißt "bei der Erwerbsminderung ein kleinerer Wert steht? - kleiner als was? Eine Renteninformation mit dem Erstellungsdatum 31.03.2016 beginnt mit der Aussage: in dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom tt .mm.jjjj bis zum tt .mm.jjjj gespeicherten Daten und das geltende Rentenrecht berücksichtigt. In Ihrem Fall also wohl bis 31.12.2015. Zur EM-Rente gibt es dann diese Aussage: Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen Sie von uns eine monatliche Rente von heute bedeutet also 31.03.2016 Außerdem ist erwähnt: Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung schreiben wir Ihnen, sofern Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zusätzliche Entgeltpunkte gut, Fazit: Es fehlen für diese Information zur EM-Rente die Kalendermonate JAN-MRZ 2016, die der DRV noch nicht vorliegen, weil der Arbeitgeber sie noch nicht gemeldet hat und bei laufender Beschäftigung auch nicht melden musste. Das wirkt sich geringfügig auch auf den Wert für die zusätzlichen Entgeltpunkte bis zum 62. Lebensjahr aus. Insofern weicht die angegebene Rentenhöhe für eine EM-Rente in der Tat von einer EM-Rente ab, die mit einem Rentenfall am 31.03.2016 tatsächlich zu berechnen gewesen wäre. Dass die EM-Rente übrigens kleiner ist als die danach aufgeführte Regelaltersrente kann auch daran liegen, dass die EM-Rente Abschläge von bis zu 10,8 % enthält, die Regelaltersrente aber nicht. Meint jedenfalls Jonny
W*lfgangam 12.09.2016 | 19:53
Hallo Adam Riese, es sind keine Fehler, sondern eine Berechnung nach den bekannten Daten zum Tag der Erstellung der Info - wie von Jonny ausgeführt! Ein Muster finden Sie/andere Lesende hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/4_… Die sogenannten Fehlerquellen/abweichende tatsächliche Beträge sind viel weitreichender als Sie ahnen, deswegen holt man/frau sich auch im Bedarfsfall eine individuelle Rentenauskunft ein zum Tag X ein/lässt sich beraten. Als erster aktueller Überblick mit grundsätzlich in der Nähe liegen Beträgen reicht es für die breite Masse aus (man bedenke auch den Verwaltungsaufwand/Kosten, die jedes Jahr für ein punktgenaue Berechnung erforderlich wären, so macht es die Maschine alleine, kommt nur Porto oben drauf und die Rentenbeiträge müssen nicht für diesen Info-Service erhöht werden ;-)) - wer mehr/es genauer wissen will, informiert sich direkt ..zumal die 3 Beträge/Rentenbeginne ja selten mit dem individuell geplanten Rentenbeginn identisch sind :-) Gruß w.
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