Hallo Michael,
eine einmal vergebene Versicherungsnummer behalten Sie „Ihr Leben lang“. Es ist insoweit auch völlig egal, zu welcher Krankenkasse sie wechseln. Solange/soweit Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wird Ihr Arbeitgeber die Beiträge unter Bezug auf eben diese Versicherungsnummer an die jeweils zuständige Einzugsstelle (zuständige gesetzliche Krankenkasse oder Minijobzentrale) zahlen. Damit ist dann auch sicher gestellt, dass die Versicherungsbeiträge immer im richtigen Versicherungskonto landen.
Wenn Sie die bisherigen Beitragszahlungen/Versicherungszeiten überprüfen wollen, können Sie zunächst einen Versicherungsverlauf anfordern. Dies können Sie auch online unter
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
veranlassen.
Sollten sich dann Lücken im Versicherungsverlauf befinden, können Sie diese im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens überprüfen lassen. Entsprechende Antragsvordrucke finden Sie auch online unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html