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Experten-Antwort

Frage zur Sozialversicherungsnummer

von Michael01.05.2019 | 22:46
282 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zussamen, Ich hatte eine AOK-Versicherung. Ich habe einen Nebenjob bekommen. So bekam ich die Sozialversicherungsnummer von der AOK an meinen Arbeitgeber. Später wechsele ich zur Mawista-Versicherung. Ich habe keine neue Sozialversicherungsnummer genommen. Ich habe dazu einige Fragen. 1. Ich habe vergessen, meinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich von der AOK nach Mawista gezogen bin. Ich habe zwar komplett von AOK gekündigt. Bezahlt mein Arbeitgeber für einen Teilzeit-Studentenjob noch Sozialbeiträge an die AOK? 2. Wird die Sozialversicherungsnummer gleich bleiben, wenn ich von AOK zu Mawista gezogen bin? 3. Ich habe jetzt einen neuen Vollzeitjob bekommen. Kann ich einfach die Sozialversicherungsnummer meines derzeitigen Arbeitgebers beziehen und sie dem neuen Arbeitgeber geben? 4. Wie kann ich die gesamten Beiträge zu meinem Konto der sozialen Sicherheit bis jetzt überprüfen? Gibt es eine Website, auf der ich mich einloggen und prüfen kann? VielenDank, Michael P.S: Sorry wenn ich deutche is nicht gut ist :|

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

eine einmal vergebene Versicherungsnummer behalten Sie „Ihr Leben lang“. Es ist insoweit auch völlig egal, zu welcher Krankenkasse sie wechseln. Solange/soweit Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, wird Ihr Arbeitgeber die Beiträge unter Bezug auf eben diese Versicherungsnummer an die jeweils zuständige Einzugsstelle (zuständige gesetzliche Krankenkasse oder Minijobzentrale) zahlen. Damit ist dann auch sicher gestellt, dass die Versicherungsbeiträge immer im richtigen Versicherungskonto landen.

Wenn Sie die bisherigen Beitragszahlungen/Versicherungszeiten überprüfen wollen, können Sie zunächst einen Versicherungsverlauf anfordern. Dies können Sie auch online unter

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

veranlassen.

Sollten sich dann Lücken im Versicherungsverlauf befinden, können Sie diese im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens überprüfen lassen. Entsprechende Antragsvordrucke finden Sie auch online unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html

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5 Antworten

CharlyDeltaam 02.05.2019 | 07:23
So wie ich das auf der Homepage der MAWISTA rauslese, handelt es sich nicht um eine gesetzlichen Krankenversicherung, sondern um eine private mit Fokus auf Auslands KV und KV für Studenten im In- und Ausland. Also falls ich mich nicht auf der MAWISTA Homepage verlesen habe, bringt Ihnen den "Wechsel" gar nichts. Sofern Sie in Deutschland ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausüben, werden Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wohin die Beiträge abgeführt werden. Wenn es bisher die AOK war und die MAWISAT nicht als gesetzliche KV gilt, wird es vermutlich weiterhin die AOK sein. Sie behalten Ihre deutsche Sozialversicherungsnummer ein Leben lang (vorausgesetzt sie ist mit dem richtigen Geburtsdatum vergeben worden). Das heißt, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln geben Sie immer diese Nummer an. Eine Neuvergabe bringt nur Probleme. Eine Auskunft über die erworbenen Rentenanwartschaften mit eben dieser Sozialversicherungsnummer erhalten Sie bei Ihrem deutschen RV-Träger. Wer das ist, ersehen Sie aus dem Schreiben das Sie bekommen haben, als Ihre Sozialversicherungsnummer vergeben wurde. Haben Sie das nicht mehr, können Sie den "Antrag auf Kontenklärung" einfach an irgend eine Rentenversicherung in Deutschland schicken. Die leiten das intern dann schon an die richtige Stelle und Sie bekommen Ihre Auskunft. Spätestens dann, wissen Sie, wo Sie versichert sind.
senf-dazuam 02.05.2019 | 09:46
Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsnummer wird auch erklärt, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist, die ersten beiden Ziffern geben hier Auskunft, z.B. 13 für DRV Rheinland.
chiam 02.05.2019 | 09:56
Zitat von CharlyDelta anzeigenausblenden
Und mit dem richtigen Geschlecht. Muß allerdings nicht aktuell sein: Meine Nummer beginnt z.B. mit 24 (ehemals LVA Baden), Kontoführer ist aber die DRV Bund.
Rentenschmiedam 02.05.2019 | 13:17
Hallo, die ersten zwei Stellen der Versicherungsnummer sagen nur aus in welchem Bereich einer örtlich zuständigen DRV die Nummer vergeben wurde. Bsp. Im Bereich der DRV Saarland = 17, wird in diesem Bereich eine Nummer der DRV Bund vergeben ist es die 57 usw. Das Versicherungskonto kann unabhängig von diesem Vergabekennzeichen in ganz Deutschland herumvagabundieren oder zu einem Bundesträger wie der DRV Bund oder DRV Knappschaft-Bahn-See wechseln, ganz je nachdem wo man seinen Wohnsitz zur Zeit einer Antragstellung hat oder was für eine Art Beruf man ausübt. Und dann gibt es auch noch ein Ausgleichsverfahren dass sicherstellen soll, das jeder DRV-Träger entsprechend seiner Größe genügend Versicherungskonten führt, da kann es schon mal passieren dass z.Bsp. ein Konto von der DRV Hamburg zur DRV Bund wechselt. Aber der vorgenannte Tip ist gut: Stellen Sie einfach Ihren Antrag beim nächstgelegenen DRV-Träger und er wird immer der zuständigen Stelle zugeleitet. Mit besten Grüßen
Michaelam 02.05.2019 | 18:08
Danke euch allen. Ich habe an die Rentenversicherung Buro geschrieben.
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