Hallo herbi,
über Ihren Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wird erst nach Durchführung der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme entschieden werden können. Die weiteren Überlegungen hierzu werden mit den Ergebnissen aus dem Entlassungsbericht erfolgen. Somit können wir keine Prognose zu Ihrem Einzelfall abgeben. Sollten berufliche Rehabilitationsmaßnahmen für Sie in Betracht kommen, wird dies gemeinsam mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers mit Ihnen erörtert und festgelegt. Auch die Frage einer ev. Übergangsgeldzahlung kann dann erst geklärt werden.
Sollte Ihre verbliebene Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt sein, daß eine Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht käme, wird der Rententräger dies nach Auswertung des Entlassunsberchtes anregen. Der Reha-Antrag würde dann als Rentenantrag gelten und Ihr Rentenversicherungsträger würde Sie entsprechend informieren.