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Experten-Antwort

Frage zur "Teilhabe am Arbeitsleben" Antrag,Bearbeitungszeit,Dauer,Übergangsgeld

von herbi12.09.2011 | 10:10
13158 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Auch ich habe ein Handicap und kämpfe ins Arbeitsleben zurückzukehren. Bin seit über 6 Monaten AU und komme nun auf med. Reha für 4 Wochen. (Nach Aufforderung der Kasse). Auch ich bin für eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu jung (42). Möchte deshalb wieder ins Berufsleben zurückkehren. Habe 2 Anträge eingereicht. 1x med. Reha wie es die Kasse wollte und 1x teilhabe -berufl. Reha- wie ich es wollte. Gehnemigt wurde die med. Reha. Ich gehe davon aus, dass ich aus der med. Reha als arbeitsunfähig entlassen werde. Hoffe, dass im Entlassungsbericht der Hinweis auf eine Telhabe am Arbeitsleben steht. Frage: Sollte ich wie o.g. arbeitsunfähig mit Hinweis auf teilhabe am Arbeitsleben im Rehabericht stehen habe, wie geht es dann weiter? -Bleibe ich im Übergangsgeld, oder falle ich nach med. Reha wieder ins KG? -Wie lange dauert ca. die Bearbeitung/Entscheidung über eine berufl. Reha? (Antrag liegt Rententräger ja schon vor)? -Wie lange könnte max. eine berufl. Reha dauern? Gibt es hier eine Grenze? Und: Sollte statt einer berufl. Reha ein EM-Rentenantrag rauskommen, wie lange würde dieser Vorgang ca. dauern? Würde ich in dieser Zeit Übergangsgeld oder KG erhalten? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo herbi,

über Ihren Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wird erst nach Durchführung der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme entschieden werden können. Die weiteren Überlegungen hierzu werden mit den Ergebnissen aus dem Entlassungsbericht erfolgen. Somit können wir keine Prognose zu Ihrem Einzelfall abgeben. Sollten berufliche Rehabilitationsmaßnahmen für Sie in Betracht kommen, wird dies gemeinsam mit dem Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers mit Ihnen erörtert und festgelegt. Auch die Frage einer ev. Übergangsgeldzahlung kann dann erst geklärt werden.

Sollte Ihre verbliebene Leistungsfähigkeit derart eingeschränkt sein, daß eine Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht käme, wird der Rententräger dies nach Auswertung des Entlassunsberchtes anregen. Der Reha-Antrag würde dann als Rentenantrag gelten und Ihr Rentenversicherungsträger würde Sie entsprechend informieren.

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1 Antworten

Nixam 12.09.2011 | 13:50
Werden Sie aus der medizinischen Reha arbeitsunfähig entlassen, dann haben Sie Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse. Begeben Sie sich dann bitte zu Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich einfach weiter krankschreiben. Reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei der Krankenkasse ein und beantragen Sie die Weiterzahlung des Krankengeldes, nachdem Ihr Hausarzt den Krankengeldweiterzahlungsschein ausgefüllt hat. Die DRV stellt dann fest - wenn der Entlassungsbericht in ausführlicher Form dem RV-Träger vorliegt, ob bei Ihnen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durchgeführt werden. Die Übersendung des Entlassungsbericht dürfte binnen 14 Tagen bis 3 Wochen erfolgen. Dann lassen Sie dem RV-Träger noch weitere 2 Wochen Zeit, bis der Ärztliche Dienst den Entlassungsbericht ausgewertet hat. Anschließend wird der Vorgang dem Fachberater für Rehabilitation übersandt, der Ihnen einen Termin für ein Beratungsgespräch übersenden wird. Bei diesem Gespräch wird festgestellt, welche Möglichkeiten an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie richtig und sinnvoll sind. Die Wartezeit beim Fachberater dürfte nicht länger als 4 Wochen dauern. Sollte eine Umschulung bewilligt werden,dann erhalten Sie rückwirkend ab der Zeit nach dem Ende der medizinischen Reha Übergangsgeld. Für die Zeit, wo Sie bereits Krankengeld erhalten haben, wird dieses mit dem Krankengeld verrechnet. Nach dem Beratungsgepräch mit dem Fachberater erfolgt ziehmlich schnell die Bewilligung einer Umschulung usw. Viele Grüße Nix
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