Hallo Willi,
die Witwerrente beginnt am Todestag Ihrer Ehefrau, da diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Rentenbezug war.
Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todestag Ihrer Ehefrau (August 2011) erhalten Sie die Witwerrente in Höhe der Versichertenrente, d.h. zu 100 %. In diesem Zeitraum wird kein Einkommen angerechnet.
Ab dem vierten Kalendermonat (September 2011) verringert sich der Rentenanspruch auf 60 % der bisherigen Rente. Zu diesem Zeitpunkt wird geprüft, ob anzurechnendes Einkommen vorhanden ist.
Ihre Pension wird nicht in vollem Umfang angerechnet. Die Jahrespension wird zunächst auf monatliche Bezüge umgerechnet (Jahrespension :12), danach werden pauschal 42,7 % davon abgezogen. Dies ist das pauschalisierte mtl. Netto-Einkommen, das dem mtl. Freibetrag gegenüber gestellt wird.
Der Freibetrag beträgt ab 01.07.2011 mtl. 725,21 € (West).
Von dem den Freibetrag übersteigenden Differrenzbetrag werden nochmals 40 % errechnet. Dies ist das anzurechnende Einkommen, um das die zustehende Witwerrente (60 % s.o.) zu kürzen ist.
Es kann vorkommen, dass bei einem hohen eigenen Einkommen die Witwerrente ab September ruhen kann.
Die Antragstellung kann in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.