Frage zur Witwerrente

von
Willi

Meine Frau, Jahrgang 1951,
ist Anfang Mai verstorben, sie war noch keine Rentnerin sondern war noch in Altersteilzeit.
Ich bin pensionierter Polizist, Jahrgang 1948, und beziehe eine Pension.
Verheiratet waren wir seit 1978.
Wie wird meine Witwerrente berechnet ? Wie wird meine Pension angerechnet ? An wann steht mir die Rente zu ? Es wäre nett, wenn mir jemand hierzu eine verständliche Auskunft geben könnte.
Vielen Dank.

von
oder so

Beantragen Sie umgehend die Witwerrente.

Die Rente wird für den Sterbemonat zeitanteilig und für die folgenden 3 Monate in vollem Umfang gezahlt, unabhängig von Ihren eigenen Einkünften.

Klären Sie mit dem bisherigen Arbeitgeber der Verstorbenen Frau auch die Abwicklung des sog. Altersteilzeit-Störfalls (heißt leider so). Ggf. besteht dort noch ein Guthaben aufgrund der bereits geleisteten Arbeit (insb. beim Blockmodell).

Ob ab dem 4. Monat noch eine Zahlung der max. 60% erfolgt ergibt sich erst aus der Einkommensanrechnung (Ihre Pension).

Experten-Antwort

Hallo Willi,

die Witwerrente beginnt am Todestag Ihrer Ehefrau, da diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Rentenbezug war.

Bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todestag Ihrer Ehefrau (August 2011) erhalten Sie die Witwerrente in Höhe der Versichertenrente, d.h. zu 100 %. In diesem Zeitraum wird kein Einkommen angerechnet.

Ab dem vierten Kalendermonat (September 2011) verringert sich der Rentenanspruch auf 60 % der bisherigen Rente. Zu diesem Zeitpunkt wird geprüft, ob anzurechnendes Einkommen vorhanden ist.
Ihre Pension wird nicht in vollem Umfang angerechnet. Die Jahrespension wird zunächst auf monatliche Bezüge umgerechnet (Jahrespension :12), danach werden pauschal 42,7 % davon abgezogen. Dies ist das pauschalisierte mtl. Netto-Einkommen, das dem mtl. Freibetrag gegenüber gestellt wird.
Der Freibetrag beträgt ab 01.07.2011 mtl. 725,21 € (West).

Von dem den Freibetrag übersteigenden Differrenzbetrag werden nochmals 40 % errechnet. Dies ist das anzurechnende Einkommen, um das die zustehende Witwerrente (60 % s.o.) zu kürzen ist.

Es kann vorkommen, dass bei einem hohen eigenen Einkommen die Witwerrente ab September ruhen kann.

Die Antragstellung kann in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.

von
Willi

Vielen Dank für die Antworten, sehr hilfreich.

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