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Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung

von SybilleB.26.10.2007 | 19:55
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo habe einen Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung bekomme, wo ich meine Auftraggeber auflisten soll? Bin ich verpflichtet das zu tun? Es sollte doch reichen, wenn ich eintrage, für wieviele ich schreibe oder nicht? Danke schon mal im voraus. Sybille

13 Antworten

Sybilleam 26.10.2007 | 20:40
Ich kenne meine Auftraggeber aber nicht, da ich eine Telefonhotline betreibe *kopfkratz* was nun? Danke schon mal im vorraus Sybille
Westiam 26.10.2007 | 20:18
Hallo Sybille, wenn der Rentenversicherungsträger prüfen muß, ob Ihre selbständige Tätigkeit der Versicherungspflicht unterliegt, sind Sie verpflichtet, sämtliche Fragen in dem Fragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten und ggf. geforderte Unterlagen (z.B. Verträge) dem Fragebogen beizufügen. Ihre Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht ist gesetzlich geregelt und kann bei Unterlassung zu einer Ordnungswidrigkeit (ich glaube bis 5.000 EUR) führen. MfG
Westiam 26.10.2007 | 20:42
Hallo Sybille, Sie haben doch offensichtlich e i n e n Auftraggeber, nämlich den Betreiber der Hotline. Und den kennen Sie nicht? Von wem bekommen Sie Ihre Vergütung/Provision? MfG
Sybilleam 26.10.2007 | 20:51
Ich bin der Betreiber der Telefonnummer, nur meine Kunden, die damit meine Auftraggeber sind kenne ich nicht, weil die ja anonym auf der, sprechen wir es mal aus, ...hotline anrufen. Und nun? Viele Grüße Sybille
Westiam 26.10.2007 | 20:55
Hallo Sybille, wie und von wem bekommen Sie die Vergütung? MfG
Sybilleam 26.10.2007 | 21:14
Also die Telefonnummer gehört mir, ist auch bei der Bundesnetzagentur nachweisbar, das ich der Betreiber bin. Eine Firma übernimmt die technischen Vorraussetzungen, für die ich mtl. Grundgebühren leisten muß. Die Abrechnung und Überweisung läuft über diese Firma. Kosten für Zahlungsausfälle und für Werbung etc. liegt in meinem Bereich. Mit frdl. Grüßen Sybille
Also "horizontal"am 26.10.2007 | 21:20
Igitt!
Westiam 26.10.2007 | 21:17
Hallo Sybille, langsam kommen wir der Sache näher :-) Sie haben geschrieben, die DRV habe Ihnen einen Fragebogen zugesandt. Warum? Wie kam man darauf, dass Sie möglicherweise selbständig tätig sind? Sie haben geschrieben, sie würden für die Anrufer - Ihren Auftraggebern - etwas aufschreiben. Was genau ist das und was machen sie dann mit diesen Inforamtionen? MfG
Sybilleam 26.10.2007 | 21:32
SEELSORGE
Sybilleam 26.10.2007 | 21:25
ich schreib doch nix auf, ich soll der rentenversicherung aufschreiben, wer meine auftraggeber sind und das sind in dem fall ja wohl meine kunden und nicht die firma, die ich dafür bezahle mir die technischen möglichkeiten zur verfügung zu stellen. betreiber bin ich ja, soweit richtig? und die rentenversicherung will die versicherunspflicht prüfen und da wollen die eine auflistung meiner auftraggeber. was schreib ich da nun rein? lol sybille
Westiam 26.10.2007 | 21:38
Hallo Sybille, wenn Sie meine Fragen nicht beantworten, kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Warum schickt Ihnen die DRV diesen Fragebogen? Hat er oben rechts eine Bezeichnung? Vielleicht V 020 oder V 023? Von wem bekommen Sie Ihre Vergütung?
dirkam 27.10.2007 | 00:04
Schreiben Sie es doch so wie es ist: Selbständige Beratungs- und Animationshotlinie mit wechselnder Kundschaft bei zugesicherter Anonymität derer. Mit dem Nachweis, Inhaber der Hotlinenummer zu sein, können Sie dies beweisen. Besser noch, sie finden eine bessere Tätigkeit, aber das geht ja keinen etwas an
0900 666 6666am 27.10.2007 | 18:04
.
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