Hallo Angst wegen Pflege die EMR zu verlieren,
Angaben sind bei allen Sozialleistungsträgern wahrheitsgemäß zu machen. Andernfalls kann es zu Bußgeldforderungen kommen.
Die Ausübung einer Pflegetätigkeit ist kein grundsätzlicher Ausschluss-/Überprüfungsgrund für den Bezug Ihrer Erwerbsminderungsrente.
Dennoch kann es (unabhängig von der Pflegetätigkeit) jederzeit zu einer Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes kommen.
Ihre Mitteilungspflichten ergeben sich aus Ihrem Rentenbescheid. Hier steht sinngemäß, dass Sie uns jede Aufnahme (!) einer Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit mitteilen müssen.
Anders sieht es jedoch bei der Aufnahme einer Pflegetätigkeit aus. Die Einnahmen aus dieser Pflegetätigkeit stellen auch keinen Hinzuverdienst dar.
Aussagen zu den Statistiken (also zu Ihren Fragen 1 und 2) können von hier leider nicht getroffen werden.
Ob die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht bestehen, prüft nach Eingang des Schreibens die zuständige Pflegekasse. Sofern es zur Versicherungspflicht kommt, meldet die Pflegekasse dies an Ihre Rentenversicherung und zahlt gleichzeitig die entsprechenden Beiträge ein. Diese können (!) sich dann auf eine spätere Altersrente auswirken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung