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Fragebogen zur Rechtsänderung V300

von polarschnee25.03.2009 | 11:06
3057 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im angegeben Fragebogen wird nach Krankheit zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr gefragt. Warum? Und wer kann sich 30 Jahre später daran erinnern.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Polarschnee,

sofern Sie nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres "krank" waren, kann diese Zeit als beitragsfreie Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Der Zeitraum muss mindestens einen Kalendermonat umfassen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Steffi,

Krankheitszeiten zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, die mindestens einen Kalendermonat umfassen, sind Anrechnungszeiten soweit sie nicht mit anderen schulischen Ausbildungszeiten zusammentreffen. Es wird also zuerst geprüft, ob die Zeit der schulischen Ausbildung in der Rentenversicherung anerkannt wird. Schul-und Hochschulausbildung sind bis zu 8 Jahren als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen. Wurde die Ausbildung infolge von Krankheit nicht länger als 6 Monate unterbrochen, so ist auch die Krankheitszeit eine schulische Anrechnungszeit. Dauerte die Krankeit länger als 6 Monate kann sie zwischen dem vollendeten 17. und dem vollendeten 25. Lebensjahr als Anrechnungszeit anerkannt werden. Zur Prüfung dieser Zeiten reichen Sie bitte nach Beendigung des Studiums Ihr Abiturzeugnis und Ihre Studienbescheinigungen ein. Für kurzzeitige Erkrankungen brauchen Sie keine ärztlichen Unterlagen einzureichen. Für das Semester in dem Sie länger als 6 Monate erkrankt waren, reichen Sie uns bitte die Bescheinigung der Uni ein. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann die Krankheitszeit ggf. als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Steffi,

sofern die Zeiten bereits als schulische Ausbildung berücksichtigt worden sind, ist eine eventuelle Krankheitszeit unerheblich.

8 Antworten

Donaldam 25.03.2009 | 11:26
Diese Frage zielt insbesondere auf jüngere Jahrgänge, da diese ggfs. auch dann Anrechnungszeiten erhalten, wenn eine versicherungspflichtige Tätigkeit nicht unterbrochen wurde. Die Frage, wer sich 30 Jahre später noch dran erinenrn kann, kann hier nicht geklärt werden, da es sich um ein Forum der Altersvorsorge handelt, und nicht um den "Stammtisch".
sabam 25.03.2009 | 12:12
Das "warum" hat Donald ja schon erläutert. Und dieLeute, die diese Regelung betrifft, können sich normalerweise schon noch daran erinnern. Es geht hier ja nicht um ein paar Tage Krankheit, für die man sowieso Lohnfortzahlung oder Krankengeld erhalten hat. Alle Fälle, die mir in der Praxis bisher untergekommen sind, waren so gelagert, dass die Personen bereits vor Aufnahme der ersten Beschäftigung aufgrund eines Unfalls oder einer ernsthaften Erkrankung über einen langen Zeitraum daran gehindert waren, zur Schule zu gehen oder eine Ausbildung zu beginnen. An sowas erinnert man sich sicher auch noch nach 30 Jahren.
Heinericham 25.03.2009 | 12:21
Hallo polarschnee, der Fragebogen drück es bereits aus. Es geht um Sachverhalte, die sich aus einer Rechtsänderung ergeben. Bei Ihnen ist die Zeit daher bereits lange vorbei und da es erst später diese Regelung eingeführt wurde konnten Sie nicht früher gefragt werden.
Steffiam 25.03.2009 | 18:05
Hallo Expertin, ich (geb. 08/1975) bin im Alter von 19 Jahren an Multipler Sklerose erkankt und war in der Folgezeit immer wieder krank (Lähmungserscheinungen an den Extremitäten, Sehstörungen u.ä.). Kurz nach Krankheitsbeginn habe ich ein Studium aufgenommen. Die Krankheitszeiträume gingen von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Falls die Ausfälle nicht kurzfristig die Teilnahme an einer Prüfung verhinderten habe ich mir von meinem Arzt keine Krankschreibung geben lassen, da es im Studium ja keine Anwesenheitspflicht gibt. Meine Fragen sind jetzt: 1. Reicht ein ärztliches Attest, um die Zeiten als Anrechnungszeiten eintragen zu lassen? Mein Arzt hat ja noch die Unterlagen, wann ich krank war. 2. Einmal war ich ein komplettes Semester krank geschrieben (04-09/2000). Hierfür habe ich auch eine Bestätigung von der Uni. Hier wird es wohl relativ einfach sein, das anzuerkennen zu lassen. Aber vermutlich bekomme ich nur vier Monate Anrechnungszeit (04-07/2000), da ich ja in 08/2000 25 Jahre alt geworden bin. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
Wolfgang Amadeusam 25.03.2009 | 20:25
Hallo Steffi, würde empfehlen, die Anrechnung der Krankheitszeit als Anrechnungszeit zu beantragen und das Attest einzureichen. Ob das Attest letztendlich ausreicht, kann man nicht 100% voraussagen, da davon abhängig 1. was drin steht, 2. vom Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung und 3. eventuell noch vom Arzt bei der Rentenversicherung, wenn ein solcher zur Beurteilung herangezogen wird. Die Anrechnung endet in der Tat mit dem 25. Geburtstag, unterstellt, unmittelbar vor Beginn der Erkrankung wurden keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bezahlt.
Chrisam 25.03.2009 | 20:50
Waren Sie in dem Semester denn weiter eingeschrieben?
Steffiam 25.03.2009 | 21:47
Hallo Chris, ich war weiter eingeschrieben, aber wegen Krankheit beurlaubt.
Steffiam 26.03.2009 | 18:14
Liebe Expertin, vielen Dank. Dann macht es ja gar keinen Unterschied, ob ich krank war oder nicht, oder? Denn ohne Krankheit wäre mir die Anrechnungszeit ja wegen der Uni gutgeschrieben worden!?
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