Wenn Sie von ihrer Krankenkasse ausgesteuert wurden gibts von der Kasse natürlich kein Krankengeld mehr. Dann ist Ende Gelände wie es so schön heisst. Dann hat die Kasse mit ihnen nichts mehr zu tun. Das ist ja gerade Sinn und Zweck dieser Massnahme. Ob Sie danach noch weiter AU sind oder nicht spielt für die Krankenkasse keine Rolle. Die zahlen NICHTS mehr !
Sobald Sie das Schreiben der Krankenkasse wegen der Aussteuerung haben MÜSSEN Sie sich bei ihrer Agentur für Arbeit melden und dann ALG I beantragen. Das bekommen Sie dann solange bis über ihren EM-Antrag seitens der RV dann mal entschieden wurde, längstens natürlich nur für ihre individuelle ALG I Anspruchsdauer von 12 Monaten.
Um ALG I zu bekommen dürfen Sie aber nicht mehr AU sein und MÜSSEN sich dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung darin im Rahmen ihrer gesundheitliuchen Einschränkungen zur Verfügung stellen. Tun Sie dies nicht und verweigern alles gibts Probleme - zu 100%. Ausserdem wird bei Ihnen ( bei EM-Antragstellern immer ) sofort nach ALG I Antragstellung auch der ärztliche Dienst der AfA eingeschaltet werden, der ihre Arbeitsfähigkeit final beurteilen wird. Auch ein gelber Schein ihres Arztes kann vom ärztlichen Dienst jederzeit außer Kraft gesetzte werden - das nur nebenbei. Aber wie gesagt legen Sie so etwas bitte nicht bei der AfA vor, da es sonst Probleme gibt und Sie womöglich dann kein ALG I bekommen werden. ALG I gibt es NUR bei Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA und die lautet 15 Stunden pro Woche ! Das ist so viel bzw. so lange wie auch jeder der eine volle EM-Rente bekommt arbeiten kann und darf.
Sollte ihnen kein ALG I gezahlt werden ( können ), müssten Sie - nur bei Bedürftigkeit - bis zum Bescheid über ihren EM-Antrag zum Sozialamt und dort Leistungen beantragen. Das sollte nun aber nicht ihr Ziel sein.....
Wenn Sie letztlich dann wirklich eine teilweisee ( halbe ) EM-Rente bekommen, können Sie nstürlich weiterhin ALG I beziehen. Natürlich nur falls die 12 Monate Anspruchsdauer dann noch nicht ausgeschöpft sind. Aber auch hierzu müssen Sie sich gegenüber der AfA zur Vermittlung zur Verfügung stellen. Dieses ALG I würde bei gleichzeitigem Rentenbezug dann aber mit ihrer Rente verrechnet. Bei Überschreitung ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze würde die EM-Rente dann entsprechend um das ALG I gekürzt. Sollte ihnen dann nach einiuger Zeit aber kein Teilzeitarbeitsplatz vernmittelt werden können, bestünde auch die Möglichkeit eine sog. Arbeitsmarktrente ( also volle EM-Rente ) zu erhalten. Googeln Sie dazu mal im Net.
Und wie gesagt , das mit der AU Schreibung bei ALG I Beanttagung oder auch danach vergessen Sie am besten ganz schnell wieder.... Spielen Sie das Spiel nach Regeln der AfA einfach mit - nur dann gewinnen auch Sie.