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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Pierre,
zu Ihren Fragen bezüglich betrieblicher AV und Riesterrente ist folgendes zu sagen:
Zur ersten Frage:ich nehme an, dass Sie unter AVWL die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers meinen.
Diese sind steuer -und sozialabgabenpflichtig in der Ansparphase.
Zur 2. Frage:Die Beiträge zur betrielichen AV sind in der Auszahlungsphase steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Bei der Riesterrente kommt es darauf an, ob der Vertrag über den Betrieb abgeschlossen wurde.
Falls der Vertrag über den Betrieb abgeschlossen wurde, so sind in der Auszahlungsphase daraus die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind, und zudem sind die Leistungen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Wurde der Vertrag nicht über den Betrieb abgeschlossen, so sind die Leistungen aus diesem Vertrag lediglich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind dann daraus nicht zu zahlen.
Wenn Sie in der PKV sind, so sind aus den Leistungen aus der betreibliche AV und dem Riestervertrag keine Beiträge zu zahlen. Die Leistungen sind aber mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Damit sind auch die 3 und 4. Frage beantwortet.
Zur 5. Frage:ob es sinnvoll ist, dass Sie die maximale Förderung ausnutzen, sollten Sie mit einen Steuerberater klären, da das von Ihren Vermögenverhälnissen in der Auszahlungsphase abhängt, weil sich daraus der persönliche Steuersatz ergibt.
In der Regel wird es aber sinnvoll sein, die maximale Förderung auszunutzen.
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