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Fragen zu bAV und Riester

von nochEinSparer12.09.2008 | 18:56
2429 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, mein Arbeitgeber bietet einen Pensionsfonds als bAV an, über den man via Bruttoentgeltumwandlung (="Eichel", kein Riester) Beiträge einbringen kann. Ich zahle jährlich 4.344 EUR ein (2.544 EUR steuer- und sozialabgabenfrei, 1.800 EUR steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig). Zusätzlich zahlt mein Arbeitgeber noch AVWL in Höhe von 319,08 EUR pro Jahr und einen Beitrag als Betriebsrente ein, so dass dieser Pensionsfonds durch folgende Dinge bespart wird: - Bruttoentgeltumwandlung - AVWL - Beiträge des AG als Betriebsrente Nun zu meinen Fragen: 1.) Werden die 319,08 EUR zu meinem Beitrag addiert, d. h. zahle ich auf die 319,08 EUR steuern und Sozialabgaben oder sind die 319,08 EUR steuer- und sozialabgabenfrei? 2.) Wie werden die Erträge später, d. h. in den Auszahlungsphase versteuert? Wie verhält es sich mit den Sozialabgaben? 3.) Bin momentan in der GKV und habe ehrlich gesagt auch vor, darin zu bleiben, obwohl ich auch die Möglichkeit hätte, in die PKV zu wechseln. Dies möchte ich aber nicht, da ich in einigen Jahren eine Familie gründen möchte. Verändert sich durch die Zugehörigkeit zur GKV bzw. PKV die Besteuerung in der Auszahlungsphase? 4.) Wie werden die Beiträge in einem privaten Riestervertrag (keine AVWL gehen auf diesen Vertrag) in der Auszahlungsphase versteuert? Wie verhält es sich mit den Sozialabgaben? 5.) Ist es sinnvoll, die maximale Förderung auszunutzen, d. h. Bruttoentgeltumwandlung (4.344 EUR) und privater Riestervertrag (1.946 EUR + 154 EUR staatl. Zulage) oder habe ich da einen Denkfehler? Natürlich muss das Geld noch zum Leben reichen, aber gehen wir mal davon aus, dass das Geld nach den Beiträgen in die bAV und in den privaten Riestervertrag noch ausreicht. Danke. Grüße Pierre

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.09.2008 | 15:02

Hallo Pierre,

zu Ihren Fragen bezüglich betrieblicher AV und Riesterrente ist folgendes zu sagen:

Zur ersten Frage:ich nehme an, dass Sie unter AVWL die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers meinen.

Diese sind steuer -und sozialabgabenpflichtig in der Ansparphase.

Zur 2. Frage:Die Beiträge zur betrielichen AV sind in der Auszahlungsphase steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Bei der Riesterrente kommt es darauf an, ob der Vertrag über den Betrieb abgeschlossen wurde.

Falls der Vertrag über den Betrieb abgeschlossen wurde, so sind in der Auszahlungsphase daraus die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen, wenn Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind, und zudem sind die Leistungen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Wurde der Vertrag nicht über den Betrieb abgeschlossen, so sind die Leistungen aus diesem Vertrag lediglich mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind dann daraus nicht zu zahlen.

Wenn Sie in der PKV sind, so sind aus den Leistungen aus der betreibliche AV und dem Riestervertrag keine Beiträge zu zahlen. Die Leistungen sind aber mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Damit sind auch die 3 und 4. Frage beantwortet.

Zur 5. Frage:ob es sinnvoll ist, dass Sie die maximale Förderung ausnutzen, sollten Sie mit einen Steuerberater klären, da das von Ihren Vermögenverhälnissen in der Auszahlungsphase abhängt, weil sich daraus der persönliche Steuersatz ergibt.

In der Regel wird es aber sinnvoll sein, die maximale Förderung auszunutzen.

6 Antworten

Ojeam 12.09.2008 | 19:49
Ich fürchte, diese doch sehr spezifischen Fragen zur privaten Altersvorsorge werden Sie mit einem Steuerberater oder der Verbraucherzentrale klären müssen. Dies ist ein Forum der deutschen (gesetzlichen) Rentenversicherung. Erwarten Sie hier zu Ihrem Thema jedenfalls nicht zuviel.
Maria L.am 13.09.2008 | 00:55
Hallo Pierre, nur kurz, es ist schon spät: Sie als sogenannter Besserverdiener sollten DRINGEND darüber nachdenken, neben vielleicht einem kleinen Anteil gesetzlich geförderter Sparverträge einen großen Anteil Ihrer Altersvorsorge über regelmäßiges Ratensparen in Aktienfonds zu betreiben. In einem Pensionsfonds werden wohl Teile Ihrer Sparbeiträge in Fonds angelegt, aber diese gehören nicht Ihnen, sondern dem Pensionsfonds. Sie erwerben kein freies Vermögen, sondern nur einen Rentenanspruch. Mit freiem Fondssparen erwerben Sie dagegen Vermögen, das als Sondervermögen besonders geschützt ist. Suchen Sie hier im Forum nach alten Beiträgen von mir zum Thema "Aktienfonds", auf die Schnelle finde ich selber z.B. diese hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Private Riester-Verträge müssen voll nachgelagert versteuert werden und stecken voller Fallstricke, dazu gibt es hier im Forum auch viele Beiträge. BAV-Verträge über Entgeltumwandlung müssen ebenso voll nachgelagert versteuert werden. Auf BAV-Verträge zahlen Sie als GKV-Versicherter später den doppelten KV-/PV-Beitrag (vollen Beitrag). Stichwort: "Doppelverbeitragung". Informieren Sie sich gründlich. Private Altersvorsorge ist lebenswichtig. Falsche Abschlüsse jetzt werden Sie später bereuen. Gruß, Maria L.
Maria L.am 13.09.2008 | 01:02
Hallo Pierre, ich muß es doch nochmal deutlich schreiben, auch wenn das hier auf Widerstände stößt. Sie gehören genau zu der Zielgruppe, die später vom Finanzamt und den Krankenkassen geschröpft werden wird, um die ganzen zu erwartenden Armutsrentner durchzubringen! Mein dringender Rat: lassen Sie die Finger von staatlich geförderter Altersvorsorge. Ich habe meinen eigenen früheren Pensionsfonds-BAV-Vertrag schon bitter bereut. Riester habe ich zum Glück nie abgeschlossen. Machen Sie zumindest etwas zusätzlich für Ihre eigene Vorsorge - und nicht für die spätere Umverteilung. Mit freundlichem Gruß, Maria L.
Realistam 13.09.2008 | 14:51
Siehe hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Das ist glaubwürdiger als die permanenten Hasstiraden gegen die Riester-Rente von @Maria L. und ihren beiden Freunden!
THam 14.09.2008 | 18:08
Und vielleicht mal nen Tipp an unsere FONDSVERKÄUFER , kann es sein das bei der Entgeldumwandlung im BaV Bereich der Arbeitgeber während der Ansparphase den Beitrag aus seinem Brutto finanziert und somit auch hier fast bis zu 40 % weniger belastung an Beiträgen (netto) hat als in der Privaten Fonds oder Rentenanlage ?. denkt mla drüber nach
nochEin Realistam 15.09.2008 | 10:19
Ihr Zitat: "Mein dringender Rat: lassen Sie die Finger von staatlich geförderter Altersvorsorge." Wissen Sie eigentlich, bzw. ist Ihnen bewusst, was Sie da von sich geben? Wer sind Sie eigentlich?
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