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Fragen zu EU-Rente, beitragsgeminderte Zeiten u.v.m.

von Hilfesuchende15.02.2008 | 16:30
2087 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Brauche dringend Hilfe, hier mein etwas komplexer Sachverhalt -Geboren 1958 -Januar 2003 Schlaganfall, hier wird außerdem noch Posttraumatische Belastungsstörung, Depression und hoher Blutdruck diagnostiziert. - 5 Monate Klinikaufenthalt, dann auch noch die Kündigung des AG. somit arbeitslos - Antrag auf EU Rente, - Bescheid erhalten mit voller EU Rente befristet bis 11/2006. Anspruchsvoraussetzung erfüllt mit Datum yx = Tag des Schlaganfalls) - 2004 mit Absprache des DRV einen Arbeitsversuch gestartet. Somit 0,00 Rente. Diese wird im September 2004 zur teilweisen EU-Rente - weiterhin als 0,00 Rente - abgestuft. - 8/2006 Nervenzusammenbruch (hatte mich vollkommen übernommen und die Lage unterschätzt) - 2 Monate Akutklinik, weitere 2 Monate Reha, dann erfolglose Wiedereingliederung - KK ließ durch MD Gutachten erstellen - hier heißt es: auf Dauer AU und erhebliche Gefährdung der EF liegt vor. - Erneuter Rentenantrag, (Arbeitsverhältnis besteht noch, Krankengeld läuft die nächsten Tage aus / 72 Wochen) - nun teilweise Erwerbsminderung - ich sei berufsunfähig-Anspruchsvorrausetzungen erfüllt ab Datum xy = Tag der Entlassung Reha) Formloser Widerspruch durch VdK rechtszeitig abgeschickt und meine ambul. Therapeutin schreibt eine Stellungsnahme, die nachgereicht wird. Meine Fragen: 1)Die Pflichtbeiträge 2004 - 2006 sind gem. Rentenverlauf beitragsgeminderte Zeiten, da Rentenbezug. Kann das sein? Ich hatte in dieser Zeit (waren immerhin 2 ½ Jahre) gut verdient und nun verliert dies an Wert. Ist das so i.O.??? 2) Mein Nervenzusammenbruch war in 8/2006, nun wird die Anspruchsvorrausetzungen nach Abschluss der Reha gelegt und somit außerhalb der ersten Rentenbezugszeit (Ablauf 11/2006) geschoben. Kann der Rententräger die Anspruchsvorrausetzungen wahllos einsetzten?? Ich denke wenn ich die Zeit schon als beitragsgeminderte Zeit hinnehmen muss, dann wäre es auch nur korrekt, wenn die Anspruchsvorrausetzungen auf den tatsächlichen Tag der erneuten Erkrankung gelegt wird und der zweite Rentenantrag als Verlängerung des ersten Antrags gewertet wird. Oder sehe ich das falsch? 3) werde mit ärztl. Attest meinen Arbeitsvertrag kündigen, bzw. auflösen (was ist besser???) kann definitiv nicht mehr bei meinem AG tätig sein. Besteht die Gefahr, dass ich zu allem Übel auch noch eine Sperrfrist erhalte?? 4) Nun muss ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, damit ich ALG erhalte. Muss hier sagen, dass ich arbeiten kann, (obwohl ich nicht kann) und habe gleichzeitig einen Widerspruch zum Rentenbescheid gestellt, und muß dies natürlich auch dem AA vorlegen. Ist das normal???? Widerspricht sich doch. Reha lief leider nicht ganz gut ab und ich bekam leider erst jetzt den Bericht zu lesen. War einerseits entsetzt und andererseits hab ich eigentlich auch nichts anderes mehr erwartet.. Muss man dies so hinnehmen, oder kann man sich hier wehren. Oder wird dies beim DRV falsch gewertet und mir womöglich unterstellt, dass ich Reha schlecht rede, damit man mir Glauben schenkt. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten

11 Antworten

dirkam 15.02.2008 | 16:33
Mein Tipp: Terminvereinbarung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle! Viel erfolg!
Hilfesuchendeam 15.02.2008 | 16:37
Hallo dirk, vielen Dank für den schnellen Tipp, habe auch schon an BfA-Beratungsstelle gedacht, aber werde ich hier zu meinen Gunsten beraten?? Ist dies die Pflicht der BfA-Beratungsstelle? Es geht ja um BfA. Habe bei Rentenbescheid ja auch das Gefühl, dass alle Werte und Punkte so ausgelegt sind, dass Nachteil für mich entsteht. Gibt es eine neutrale Stelle? Ohne, dass ich einen Rechtsanwalt einschalten muss. Danke trotzdem
Wolfgangam 15.02.2008 | 16:54
> Gibt es eine neutrale Stelle Versicherungsamt ...aber auch eine AuB-Stelle wird Sie grundsätzlich objektiv beraten. Gruß w.
dirkam 15.02.2008 | 16:56
Es bleiben die Sozialverbände, wenn Sie der Ex-Bfa nicht trauen.
Knutam 15.02.2008 | 16:48
Dort werden Sie neutral und zumindestens kostenlos beraten. Ein Rechtsanwalt ist nicht zu empfehlen, viel heiße Luft und nix dahinter, Dann eher ein Rentenberater. Kostet zwar auch was, die meisten von denen haben aber mal irgendwo bei der Sozialversicherung gelernt und kennen sich prima aus. Ihr Gefühl täuscht. Wenn man weniger bekommt als das was man meint, dass es einem zustehen würde, hätte wohl jeder dieses Gefühl. Aber die Rentenberechnung ist gesetzlich festgelegt, Die URsache also dafür im Bundestag.
Knutam 15.02.2008 | 17:00
Versicherungsamt? Ich will bezweifeln, dass die dort so einen Fall beraten können. Die Tätigkeit beschränkt sich eher auf Antragsaufnahme, und selbst das ist manchmal kritisch.....
Hilfesuchendeam 15.02.2008 | 17:01
Vielen Dank für die Hinweise.
Wolfgangam 15.02.2008 | 17:20
Es gibt immer gute und weniger gute Beratungsstellen. Rat: Lassen Sie sich die medizinische Rentenakte zur Einsichtnahme zuschicken, bevor Sie in die WS-Begründung einsteigen ! Gruß w. PS: beitragsgeminderte Zeiten sind postiv zu sehen. Sie können aufgewertet werden - heißt: Sie können dafür mehr (Entgeltpunkte) bekommen, als die Zeiten eigentlich wert sind.
Hilfesuchendeam 15.02.2008 | 19:55
- beitragsgeminderte Zeiten.... ja normal schon, das sehe ich auch so, aber ausgerechnet bei meinem 0,00 Rentenbezug hatte ich einen guten Verdienst. - medizinische Rentenakte zur Einsichtnahme...... diese Möglichkeit habe ich,? Das ist ein guter Tipp, vielen Dank dafür Wolfgang
Wolfgangam 16.02.2008 | 14:24
Meine Fragen: 1)Die Pflichtbeiträge 2004 - 2006 sind gem. Rentenverlauf beitragsgeminderte Zeiten, da Rentenbezug. Kann das sein? Ich hatte in dieser Zeit (waren immerhin 2 ½ Jahre) gut verdient und nun verliert dies an Wert. Ist das so i.O.??? --- In der Anlage 'Entgeltpunkte für Beitragszeiten' _sind_ die Beitragszeiten bewertet. In der Anlage 'Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten' finden Sie diese Zeiten noch einmal wieder mit - einem Vergleichswert. Ist der höher, werden die Jahre 2004 - 2006 mit _zusätzlichen_ Entgeltpunkten erhöht. Geminderte Zeiten werden nicht gemindert, sondern aufgrund Ihrer Besonderheit, des Zusammentreffens mit 'schlechten' Zeiten sind sie (manchmal) geringwertiger, als hätten Sie voll/mehr verdienen können. Dafür gibt es dann einen Bonus. Dass hier die Rentenzahlung 0,00 war, wird wohl an dem Hinzuverdienst bei Rentenbezug gelegen haben - normal. Der Zahlbetrag der Rente hat keinen Einfluss auf die Bewertung der Zeiten. Gruß w.
Hilfesuchendeam 16.02.2008 | 22:20
@Wolfang Vielen Dank für die Antwort
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