Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGrundsätzlich wird die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stets individuell auf die Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt, sodass es nicht möglich ist, eine pauschale Auskunft über den Leistungsumfang zu machen. Hierbei wird Ihr beruflicher Werdegang, Alter, Neigung, und Eignung usw. in die Entscheidung für die entsprechende Leistung mit einbezogen. Das Rehabilitationsziel , die leidensgerechte Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, wird stets in Zusammenarbeit und Absprach mit dem Versicherten erarbeitet.
Eine grundsätzliche Beratung können Sie jederzeit in der „Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation“ erhalten . Für eine Beratung hinsichtlich der unterschiedlichen beruflichen Bereiche od. Qualifikationen ist die Agentur für Arbeit zuständig.
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